Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 652 Views | 26.07.2017 | 20:56 Uhr
geschrieben von Lothar Arnold

Deutsche Post AG (Bonn)

Geöffneter Einschreiben-Brief ohne Inhalt, Erstattung abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: RH282764816A

Leeres, aufgerissenes Kuvert als Einwurf-Einschreiben "zugestellt". Fast 6-wöchige Wartezeit nach Reklamation. Post lehnt Erstattung versicherter Sendung ab.

Das Kuvert der Einwurf-Einschreiben-Sendung war weit aufgerissen und ohne Inhalt.

SCHLAGWORTE

Trotzdem wurde es abgegeben, und die Sendung Online in der Post-Website sogar noch "zugestellt" markiert.

Sehr schlecht war in dieser Angelegenheit der Service der Deutschen Post. Ich musste fast 6 Wochen auf die Antwort warten. Der Zeitpunkt meiner Reklamation, die telefonisch und per E-Mail erfolgte, wurde im Antwort-Schreiben der Post verfälscht, und um mehrere Tage vordatiert.

Ich erhielt einen völlig unpersönlichen Brief mit vorgefertigten Textbausteinen, ohne Unterschrift und ohne Namensnennung eines Sachbearbeiters. Dass die Post die Erstattung des Schadens ablehnt, da der "Inhalt der Sendung nicht den AGB" entspreche, stand drin.

Gegen welche Bestimmung ich verstoßen haben soll, wurde aber nicht angegeben. Ich sehe darin eine Verweigerung der Versicherungsleistung. Im Brief war eine Sammlermünze mit geringem Materialwert, aber mit Sammlerwert, der höher liegt als die versicherten Euro 25. - Dass die Post mir komplett nichts erstatten will, nicht einmal diesen geringen Betrag, ist mir unbegreiflich.

Ich war bisher ein langjähriger Postkunde, aber das wird sich wohl ändern.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Teilerstattung des Schadens in Höhe des versicherten Betrages plus Porto-Rückerstattung


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


03.08.2017 | 09:46
von Lothar Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhob ich per Email Einspruch bei der Post.
Ich erhielt eine ablehnende Antwort. "Bargeld und Wertsachen" in Einschreiben seien nach den AGB "eindeutig ausgeschlossen", wurde pauschal argumentiert.
Bargeld in gültiger Währung war nicht im Brief. Dass Wertsachen ausgeschlossen sein sollen, ergibt für mich überhaupt keinen Sinn! Dass Einschreiben bis zu Euro 25. - versichert sind, setzt doch wie ich meine voraus, dass der Inhalt einen Wert haben darf. Die Argumentation vom Post-Kundenservice bedeutet letztlich, dass im Verlustfalle die Post nie etwas erstattet (keine Erstattung bei Inhalt ohne Wert, und bei Inhalt mit Wert auch keine Erstattung, da Wertsachen nicht zulässig sind).


18.08.2017 | 08:08
von Lothar Arnold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.09.2017 | 08:51
von Lothar Arnold | Regelverstoß melden
Anstelle einer Antwort auf die Frage, warum die Post mir nichts erstatten will, teilte mir Frau Anita Erhard vom Kundenservice (im Schreiben vom 10.8.) mit, sie sei nicht bereit "auf meine Ausführungen nochmals einzugehen“.
Vorausgegangen war das Schreiben vom 28.7. 2017.
Es enthielt längere, für mich ziemlich nutzlose Abschnitte mit allgemeinen Informationen (Infos über Probleme der Post beim maschinellen Sortierverfahren, Empfehlungen anderer Post- und DHL Produkte etc.).
Auf mein Anliegen ging Frau Erhard jedoch nicht wirklich ein. Sie schrieb lediglich pauschal:
„Wie Sie wissen, schließen unsere AGB Brief National den Versand von Bargeld und Wertsachen in Briefen und Einschreiben eindeutig aus…“
Da ja mein Einschreiben kein Bargeld in gültiger Wahrung enthielt (Inhalt war eine alte silberfarbene Münze mit geringem Materialwert, aber einem gewissen Sammlerwert), fragte ich nochmals nach. Anstelle einer Antwort teilte mir Frau Erhard schriftlich mit, dass sie es ablehne, darauf einzugehen.
Die Post bleibt also bei der Verweigerung der Versicherungsleistung. Ein vernünftiger Grund wurde mir nicht genannt.
Ich bin sehr enttäuscht vom Kundenservice der Post.

03.09.2017 | 08:57
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


05.09.2017 | 19:59
von Lothar Arnold endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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