Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 533 Views | 26.07.2017 | 19:33 Uhr
geschrieben von Karl Klevorn

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Jahresabrechnung / Zahlung Guthaben nicht erfolgt

Bestell-/Kundennummer: Vetr.-Nr. 377256 / Kd.-Nr. 454621

Trotz mehrerer telefonischer und schriftlicher Anmahnungen wurde meine Jahresabrechnung per 31.03.2017 bisher nicht erstellt.

Die BEV hat damit vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten.

Es wurde versucht, diese Verzögerung mit abstrusen und absurden Begründungen zu erklären. Reine Hinhaltetaktik.

Ich kann allen wechselwilligen Stromkunden nur empfehlen: Hände weg von der BEV.

Sie ersparen sich viel Ärger und Verdruß!

Die großen Vergleichsportale sollten, im Interesse der Kunden, diesen unsoliden Anbieter aus ihrem Programm streichen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Jahresrechnung und Guthabenerstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.08.2017 | 14:06
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Klevorn,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne informieren wir Sie über die Erstellung sowie Versand der fälligen Verbrauchsabrechnung am gestrigen Tage.

Gleichwohl haben wir die Auszahlung des daraus resultierenden Guthabens veranlasst.

Entschuldigen Sie bitte die entstandene Wartezeit.

Kommen Sie bei etwaigen Fragen zur Abrechnung gerne direkt auf uns zu.

Herzliche Grüße

Ihre Enervatis - eine Marke der BEV Energie

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Kommentare und Trackbacks (2)


03.08.2017 | 09:20
von Karl Klevorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wahrscheinlich hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt, damit die Bev sich bequemt,
die Rechnung zu erstellen und das Guthaben auszuzahlen.


22.08.2017 | 09:21
von Karl Klevorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Abrechnung wurde per 03.08.2017 erstellt.
Leider wurde mit falschen Zahlen gerechnet, so daß mir ein zu geringer Betrag überwiesen wurde. Der BEV wurde dieser Fehler am 10.08.2017 per E-Mail mitgeteilt. Eine
Korrektur der Abrechnung ist bisher nicht erfolgt.




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