Durch Einrichtungshaus Ostermann gelöste Beschwerde. | 1207 Views | 30.07.2017 | 17:47 Uhr
geschrieben von Daniel Gasda

Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG (Witten)

Neue Einbauküche von Ostermann nie wieder

Nach dem Aufmaß war die eigentliche Küche nicht mehr realisierbar - Info deswegen? Fehlanzeige!

Wir haben im Dezember 2016 eine neue Einbauküche bei Ihnen bestellt, die am 02.05.17 bei uns eingebaut wurde.

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Hierbei ist dann aufgefallen, dass die ursprünglich geplante Küche, nach dem Aufmaß nicht so realisierbar war. Dies ist in erster Linie kein Beschwerdegrund, jedoch lässt der Kundenservice sowie die Beratung und Information über diese Änderung seitens des Verkäufers Herrn S. sehr zu wünschen übrig, bzw. sie war schlichtweg gar nicht vorhanden. Wir bekamen zwar einen neuen Plan zugeschickt, mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung, doch das war für uns normal und so prüften wir nicht noch einmal den bildlichen Küchenplan hinsichtlich der Schränke sondern achteten hauptsächlich auf die dazugehörigen Hinweise. Meine Frau telefonierte sogar noch mit Herrn S. wegen der genannten schriftlichen Hinweise im Bild, auch dabei wurde keine Veränderung der Schränke benannt. So ist uns also erst beim Einbau aufgefallen, dass der eigentlich geplante einzige Auszugsschrank der gesamten Küche mit 3 geplanten Schubladen, bei denen uns auch Glasseitenverblendungen sowie ein Besteckkasten versprochen wurde, durch ein kleines offenes Regal ausgetauscht wurde.

Da der Rest der Planung unverändert blieb, hatten wir also schlussendlich keine einzige Schublade…nicht mal eine fürs Besteck.

Natürlich kann man hier sagen, dass das der Kunde selber Schuld ist, schließlich gab es ja einen Plan, der erneut zugeschickt wurde. Dabei muss man beim Bild mit den vielen schriftlichen Hinweisen auch beachten, dass neben dem dargestellten neuen Regal auch ein Teil des Eckkarussells zu sehen ist, so dass wir gedacht haben, dies wäre die grafische Darstellung einer Schublade (wir hatten ja keinen Vergleich einer Schubladendarstellung in der Küche).

Ich arbeite selber auch in einem Dienstleistungsunternehmen und mir würde es nicht im Traum einfallen meine Kunden über eine solche elementare Änderung nur bildlich zu informieren. Ich würde sofort den Telefonhörer in die Hand nehmen und meinem Kunden persönlich mitteilen, dass die ursprüngliche Planung nicht durchführbar ist oder dies zumindest schriftlich mitteilen und mich nicht darauf verlassen, dass die Kunden dies, als Laien, am Plan erkennen. Zumal die Glasseitenverblendung weiterhin im schriftlichen Plan notiert war, fiel es erst recht nicht auf. Was mich allerdings noch viel mehr stört ist, dass wir selbst nach der Reklamation bzgl. der Küche nach dem Aufbau immer noch keinen Anruf von Herrn S. erhalten haben. Hier war Herr S. wohl zunächst erkrankt, aber auch danach haben wir nichts mehr von ihm gehört. Wenn also nicht zur Information über die Änderung, dann hätte ich wenigstens nach der Reklamation einen Anruf erwartet, oder meinen Sie nicht? Das hinterlässt schon den Eindruck, dass Herr S. die Provision einkassiert hat und ihm die anschließende Zufriedenheit seiner Kunden egal ist.

SCHLAGWORTE

Auch als meine Frau Anfang Juni mit ihm wegen des Austauschtermins telefonierte, merkte er nur an, dass da ja etwas falsch war. Es folgte keine Entschuldigung, dass das Ganze blöd gelaufen ist etc.

Darüber hinaus sind wir über die Funktionalität der neuen Elektrogeräte massiv enttäuscht. Wir baten aufgrund unseres geringen Budgets um günstige aber qualitativ gute Geräte. Und nun haben wir eine Küche für 4500 €, die zudem noch andrs ist, als eigentlich geplant, mit einem Herd, dessen Ceranfeld nicht einmal anzeigt, dass es kurz zuvor benutzt wurde und die Platten noch heiß sind.

Des Weiteren hat der Backofen Metallschienen, in die man die Backbleche die ersten Male regelrecht "reinprügeln" musste, mit Abrieb von Metallspänen.

Zudem haben wir eine Spülmaschine die man nicht vorab programmieren kann - nicht tragisch aber schade.

Jetzt könnte man sagen, Sie wollten doch was günstiges. Interessant ist aber, dass wir in unserer alten Wohnung ebenfalls eine Ostermannküche hatten, die 2010 für rund 2800 € mit genau den nun fehlenden Funktionen eingebaut wurde. Sogar ein Touchfeld beim Ceranfeld war damals mit drin.

Dies wollte meine Frau Anfang Juli Herrn S. auch mal zurückmelden. Leider erfolgte bis heute kein Rückruf trotz der Bitte darum auf dem Anrufbeantworter der Küchenabteilung.

Nach unserer Reklamation bzgl. des fehlenden Schubladenschrankes wurde dann mit Vertretungen von Herrn S. besprochen, dass der Schrank rechts neben dem Herd ausgetauscht und durch einen Auszugschrank mit drei Schubladen ersetzt wird.

Bis zum Austausch hat es knapp 3 Monate gedauert. Die anfänglich versprochene Glasseitenverblendung in den unteren Schubladen sowie der Besteckkasten sind natürlich nicht mitgeliefert worden und werden wohl auch nicht mehr geliefert. Der Schranktausch sei ja schon im Rahmen der "Kulanz" getauscht worden.

Nachdem nun am 24.7 17 der Schrank sowie eine neue Arbeitsplatte (das Aufmaß war scheinbar falsch) gekommen ist, wurde der untere Außensockel am neuen Schrank rechts am oberen Rand, scheinbar durch Herausnahme des alten Schrankes, beschädigt. (Fotos hochgeladen).

Alles in allem bleibt also zu sagen, dass wir mehr als nur enttäuscht sind, und das Haus Ostermann, von dem wir bisher in allen Bereichen sehr begeistert waren und den Weg aus Mönchengladbach auch immer wieder in Kauf genommen haben, nun nicht mehr weiterempfehlen werden und auch sicher nun selbst nicht mehr aufsuchen werden.

Wir haben aus unserer Sicht viel Geld für eine Küche bezahlt, die wir letztendlich nicht so bekommen haben, wie sie geplant war und auch nach Ausbesserung ist nicht alles in Ordnung, im Gegenteil, nun ist auch noch der Sockel beschädigt. Daher möchten wir um eine Gelderstattung oder Ausbesserung für den entstandenen Schaden sowie um Zusendung der versprochenen Glasseitenverblendung und des Besteckkasteneinsatzes bitten.

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Meine Forderung an Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG: Behebung des Schadens am Sockel, Lieferung der fehlenden Teile, Gelderstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.07.2017 | 14:54
Firmen-Antwort von: Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG
Abteilung: Reputationsmanagement

Guten Tag Herr Gasda,

wir bedauernd den von Ihnen beschriebenen Verlauf und möchten uns an dieser Stelle für die Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen. Ihren Unmut können wir verstehen und möchten Ihnen gerne von hier an bestmöglich weiterhelfen. Bitte schreiben Sie uns dafür Ihre Kaufvertragsnummer per E-Mail an rpm spider monkey ostermann.de. Auf diese Weise können wir Sie im System zuordnen und uns bei Ihnen zurückmelden, um eine gemeinsame Lösung für Sie zu finden.

Ihr OSTERMANN Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


08.08.2017 | 16:47
von Daniel Gasda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Ostermann hat uns kontaktiert und Lösungsvorschläge gemacht. Bis diese gelöst sind, lass ich die Reklamation noch offen.


16.08.2017 | 10:40
von Daniel Gasda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen haben wir ein Standard-Schreiben bekommen, dass man die Reklamation schnellstens behoben wird. Ein Gutschein, der uns ebenfalls zugesagt, ist noch nicht bei uns angekommen. Daher lasse ich die Reklamation weiterhin auf dem Status "noch nicht gelöst" stehen.


23.08.2017 | 11:23
von Daniel Gasda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich Anfang August von der Firma Ostermann kontaktiert wurde, habe ich kurz darauf ein Standard-Schreiben bekommen, dass die Reklamation eingegangen ist. Seitdem hat man mich weder telefonisch wegen einer Terminvereinbarung kontaktiert, noch ist der versprochene Warengutschein bei uns angekommen. Die Art und Weise wie hier mit einem Kunden umgegangen wird, lässt doch sehr zu wünschen übrig. Ich hoffe, dass man sich nun schnellstmöglich um unser Anliegen kümmert.


29.08.2017 | 15:34
von Daniel Gasda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Ostermann hat sich immer noch nicht ein zweites Mal gemeldet. Der versprochene Warengutschein ist immer noch nicht angekommen und auch einen Termin zur Mängelbeseitigung gibt es noch immer nicht. Wie hier mit dem Kunden umegangen wird, ist das allerletzte!


01.09.2017 | 10:53
von Daniel Gasda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der versprochene Warengutschein ist in der Zwischenzeit angekommen und wir haben nun auch einen Termin für die Reparatur. Ich hoffe, dass das Problem, danach nun endlich erledigt ist.


25.09.2017 | 13:04
von Daniel Gasda gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Küchenmonteure warem am 18.09. bei uns und haben die Schäden am Sockel ausgebessert. Der Besteckkasten wurde auch nachgeliefert.




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