Durch ExtraEnergie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 432 Views | 28.07.2017 | 15:57 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6283029

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Unwirksame Preisanpassung per E-Mail

Bestell-/Kundennummer: 2603521

ExtraEnergie verschickt per E-Mail im Werbeformat Preiserhöhungen, die in einem dreiseitigen Fließtext versteckt sind. Diese Preiserhöhungen wurden vom Oberlandesgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt.

Am 23.02.2017 wurde die entsprechende E-Mail mit Betreff "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung" von ExtraEnergie versendet und wurde aufgrund der Werbeaufmachung nicht als Vertragsänderung identifiziert, das Sonderkündigungsrecht wurde dementsprechend nicht wahrgenommen. Die Preisanpassung des Arbeitspreises erfolgte von 24,59 ct/kWh auf 31,01 ct/kWh (26%).

SCHLAGWORTE

Der Preiserhöhung wurde von mir am 05.07.2017 mit Bezug auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016, Az. I-20 U 37/16 widersprochen. Am 19.07.2017 antwortete ExtraEnergie per E-Mail:

„Dem o. g. Urteil lag ein Preisanpassungsschreiben zugrunde, welches mit dem Ihnen zugestellten Preisanpassungsschreiben nicht vergleichbar ist. Nach unserer Auffassung wurden Sie in dem Ihnen am 23.02.2017 übersandten Schreiben in verständlicher und transparenter Weise auf die Preisanpassung hingewiesen.“

Mein Preisanpassungsschreiben weist jedoch dieselben Merkmale auf und ist vergleichbar:

  • Irreführende Betreffzeile (fast identisch mit der dem Urteil zugrunde liegenden „Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen“)
  • Die E-Mails sind ebenfalls in der Absicht verfasst, den Leser im Glauben zu lassen, es gehe um allgemeine Informationen, die nicht sein Vertragsverhältnis betreffen.
  • Drei Seiten Fließtext mit allgemeinen Informationen, in denen die Preiserhöhung ohne jegliche Hervorhebung erwähnt wird.

Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellten für das damalige Schreiben klar, dass eine Möglichkeit, dennoch die geforderte Transparenz zu schaffen, die Hervorhebung der entscheidenden Textpassage sei. In dem mir vorliegenden Schreiben gibt es keine Hervorhebung und der Vorwurf der Intransparenz ist damit gegeben. Auch für mein Schreiben ist also davon auszugehen, dass sich ExtraEnergie nicht auf diese Preisankündigungen berufen darf.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

(Nebenbei: Warum Ihre argumentierte Erhöhung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz um 8% zu einer 26%igen Preissteigerung führt, bleibt ungeklärt.)

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Abrechnung zum alten Arbeitspreis und entsprechende Anpassung des neuen Abschlags, Einräumung Sonderkündigungsrecht.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.07.2017 | 09:25
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Hinsichtlich Ihres Anliegens haben wir Sie bereits per E-Mail informiert. Gern können Sie sich an unser Service Center wenden, sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


02.08.2017 | 11:00
von ReclaBoxler-6283029 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

genau auf diese Email bezog ich mich bei obiger Reklamation, eine weitere Reaktion liegt mir nicht vor. Ich bitte weiter um Stellungnahme und behalte die Forderungen aufrecht.


05.08.2017 | 11:46
von ReclaBoxler-6283029 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.08.2017 | 18:46
von ReclaBoxler-6283029 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.09.2018 | 11:48
von ReclaBoxler-6283029 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ExtraEnergie hat kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, nur rückwirkende Vertragsänderung zu verbesserten Konditionen (nicht jedoch die ursprünglichen) angeboten. Wir haben dieses Angebot angenommen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: