705 Views | 31.07.2017 | 12:23 Uhr
geschrieben von Franz Baumgartner
Folgender Fall: Bei der Wasserwacht in Forsthart steht ein Kühlschrank der Fa. Gorenje, der jetzt leider etwas zu zicken anfängt, im Normalfall kein Problem, da er noch in der Garantie Zeit ist. Da die Mitglieder der Wasserwacht auch nur bei Badewetter da sind und auch ihr Vorstand ganz schlecht erreichbar ist, er ist Busfahrer, dachten alle, ist ja kein Problem. Wir haben ja unseren Händler, der js sowieso nur 200 m entfernt ist, soll er sich um den Kundendienst kümmern gedacht - getan also Anruf beim Kundendienst, aber bei der Fa. Gorenje darf der Händler keinen Termin für eine Rep. ausmachen, es muss der Vorstand machen, bekam ich zur Antwort. Der ist ia nun leider unterwegs uns somit können die Wasserwachtler nur ihre warmen Getänke trinken, bis der Vorstand vielleicht mal einen Termin abmachen kann. Gott sei Dank, machen das andere Firmen nicht auch so.
Meine Forderung an Gorenje Vertriebs GmbH:
Einen Rep Termin mit dem Händler vereinbaren. (Wie andere vernünftige Firmen auch)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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