Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 474 Views | 04.08.2017 | 09:58 Uhr
geschrieben von Jürgen01 Günther01

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung per E-Mail-Einschreiben nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 123469294

Stromio als "Online-Unternehmen" (eigene Aussage) "kann" E-Mail-Einschreiben nicht abholen - Kündigung deshalb lt. deren Aussage nicht stattgefunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits im Mai wollte ich den Stromanbieter wechseln. Eine vom neuen Anbieter durchgeführte Kündigung wurde seitens Stromio abgelehnt. Wohl weil dort der Hinweis auf außerordentliche Kündigung wg. Preiserhöhung gefehlt hat - alleine der Umstand ist schon mindestens zweifelhaft.

Darauf hin habe ich dort angerufen, ein Mitarbeiter sagte mir dann, ich solle per E-Mail kündigen. Das habe ich sofort danach gemacht - per E-Mail-Einschreiben von web.de.

Dieses Einschreiben kann das angebliche "Online-Unternehmen" nach eigenem Bekunden aus technischen Gründen nicht abholen.

Allein die Tatsache, dass Sie angeblich nicht in der Lage waren, die Kündigung auf/abzurufen, entbindet sie nicht von der Wirksamkeit der fristgerecht und wirksam zugestellten Kündigung.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Wirksame Kündigung zum 31.7.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.08.2017 | 14:11
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Günther,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.08.2017 | 14:57
von Jürgen01 Günther01 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat die Kündigung zum 31.8 akzeptiert




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