Enervatis (Halle)
Falsche Stromabrechnung / Kein Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: 224969
Ich hatte mit Beginn zum 01.05.2016 einen Stromvertrag bei Enervatis abgeschlossen (Kundennummer 224969, Vertragsnummer 172578. Dies wurde mir auch mit Schreiben vom 19.05.16 (an meinen Namen "Steffen König") bestätigt.
Im Schreiben (an meinen Namen "Steffen König") vom 02.02.17 wurde mir die fristgerechte Kündigung zum 30.04.17 bestätigt.
Aber statt zum 30.04.17 das Vertragsverhältnis aufzulösen, mir eine Endabrechnung zuzusenden und mir den zugesagten Neukundenbonus von 25% zukommen zu lassen wurde sehr dubios vorgegangen:
Meine ehemalige Partnerin "Kathrin Starke" die am 01.03.2016 bereits den Haushalt verließ (im Januar 2016 wurde zunächst ein Wechselantrag auf ihren Namen bei Enervatis gestellt, der aber rechtzeitig widerrufen wurde) bekam am 04.04.17 ein Anschreiben von Enervatis an meine Adresse (obwohl von ihr kein Vertrag bei enervatis bestand und sie seit 03/2016 gar nicht mehr in diesem Haushalt lebt) mit der Bestätigung der Kündigung zum 30.04.17.
Gleichzeitig wurde mir mein Vertrag (ohne schriftliche Bestätigung) bereits zum 31.03.17 aufgelöst (obwohl mir im Schreiben (an meinen Namen) vom 02.02.17 die Kündigung zum 30.04.17 bestätigt wurde.
Durch dieses dubiose Vorgehen hatte ich nur ein Vertragsverhältnis von 11 Monaten und damit kein Anspruch auf Neukundenbonus (min. 1 Jahr).
Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mail mit Versprechen die zu klären hat sich bis heute (03.08.17) nichts getan.
Es kam lediglich eine E-Mail am 12.04.17 die noch mehr Wirrwarr auslöste:
"Sehr geehrter Herr Steffen König, vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Prüfen der angegebenen Verträge ist aufgefallen das die Verträge mit Vertrags-Nr.: 199908 (Z-Nr: 21618525) eine Laufzeit von 01.03.2016 - 31.03.2017 hatte. Vertrags-Nr.: 517173 (Z-Nr: 9427886) eine Laufzeit von 01.04.2017 - 30.04.2017 hat. Vertrags-Nr.: 517629 (Z-Nr: 21618525) läuft seit 01.04.2017 auf Frau Kathrin Starke Liefen bzw laufen. Vertrags-Nr.: 172578 (Z-Nr: 9427886) hat eine Laufzeit von 01.05.2016 - 31.03.2017 und lief auf Herr Steffen König. Mit freundlichen Grüßen Ihr Enervatis Kundenservice Team"
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Plötzlich sollte ich aus dem Nichts 3 verschiedene Verträge (2 Mal auf meine ehemalige Partnerin Kathrin Starke die seit 01.03.16 gar nicht mehr in diesem Haushalt lebt).
Es wurde definitiv keine Änderungen beantragt - weder von mir noch von meiner ehemaligen Partner, die zumal in einem ganz neuen Haushalt in einem ganz anderen Ort lebt).
Zudem kam lediglich am 02.06.17 eine Abbuchung über -35,19 Euro mit dem Vermerk: "Endabrechnung Nr. 254953 zu Vertrag 517173, Kundennummer 605629"
Dagegen muss es zu einer Endabrechnung mit einem Guthaben von ca. 200. - Euro kommen (da ich in diesem Jahr allein im Haushalt war - Verbrauch von 1423 kWh vom 01.05.16-30.04.17 ergibt bei den vertraglichen Konditionen (alles schriftlich belegt) einen Endbetrag von 416,37 Euro - bei 12*51. - Abschlagszahlungen = 612. - bleibt ein Übeschuß zu meinen Gunsten von 195,63 Euro! statt einem Minus von 35,19 Euro).
Zudem habe ich bis heute keine Endabrechnung erhalten!
Nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der Energieversorger verpflichtet die Jahresabrechnung spätestens nach sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erstellen. Die Rechtsprechung (LG Hamburg v. 22. 10. 2013, Az.: 312 O 43/13; LG Düsseldorf v. 16. 07. 2014, 12 O 474/12) hat die Pflicht zur strikten Einhaltung der 6-Wochen-Frist bestätigt.
Zudem habe ich bis heute nicht den vertraglich zugesagten Neukundenbonus von 25% erhalten!
Da auf mehrere E-Mail tw. keine tw. nur sehr dubiose und dem Sachverhalt nicht dienliche Antworten kamen wende ich mich nun an ReclaBox.
Zudem werden juristische Schritte eingeleitet, sollte die Angelegenheit nicht bis 31.08.17 korrekt umgesetzt sein.
Freundliche Grüße
Steffen König
11.08.2017 | 16:17
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr König,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Aufgrund eines technischen Fehlers muss Ihre Schlussrechnung manuell erstellt werden. Wir bitten die doch unübliche Wartezeit vielmals zu entschuldigen.
Eventuelle Guthaben werden Ihnen selbstverständlich nach Rechnungslegung auf das uns bekannte Bankkonto überwiesen.
Sollten sich nach Erhalt Fragen zur Abrechnung ergeben, so kommen Sie gerne direkt auf unseren Kundenservice zu.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft