Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 272 Views | 11.08.2017 | 17:43 Uhr
geschrieben von Lukas Milius

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Gutschein über Euro 50,00 nicht eingelöst

Bestell-/Kundennummer: Buchung 03292698 / Kd.-Nr. 4797340

CHECK24 Gutscheinauszahlung

Am 21.05.2017 habe ich meine Pauschalreise über CHECK24 gebucht und während des Buchungsvorgangs einen 50-Euro-Gutschein, den ich nach einer Reisebuchung über dieses Portal letztes Jahr erhalten habe, eingelöst.

SCHLAGWORTE

Gleich nach Rückreise habe ich bei CHECK24 angerufen und mich erkundigt, wie es mit der Überweisung von Euro 50,00 ablaufen wird und ob ich noch etwas dafür machen muss. Die Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich per Mail einen Link erhalten werde, unter dem ich meine Bankverbindung hinterlegen soll. Nach zwei Wochen habe ich immer noch keine Mail bekommen. Gestern habe ich wieder angerufen. Daraufhin habe ich von CHECK24 eine Mail erhalten, in der mir, wie im Falle von https://de.reclabox.com/beschwerde/144559-check24-vergleichsportal-muenchen-gutschein-ueber-150-euro-nicht-eingeloest, mitgeteilt wurde, dass ich bei der Buchung den Gutschein-Code nicht eingegeben hätte.

Ich habe die Reise extra über das CHECK24 Portal gebucht, weil ich diesen Gutschein einlösen wollte. Der Reisepreis wäre bei einer Direktbuchung bzw. bei einer Buchung über ein anderes Reiseportal gleich gewesen.

Ich bin über diese Vorgehensweise sehr enttäuscht. Die Reise habe ich als ABI-Abschlussreise gebucht. Für mich als Schüler sind Euro 50,00 viel Geld.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Überweisung von Euro 50,00


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.08.2017 | 17:43
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Milius,

wir bedauern, dass bei Buchung Ihrer Rhodos-Reise, Ihre Guthaben-Karte zunächst nicht hinterlegt war.

In der Zwischenzeit konnte Ihr Guthaben in Höhe von 100,- Euro erfolgreich eingelöst werden. Die Auszahlung wird in den nächsten Tagen auf Ihr angegebenes Bankkonto erfolgen.

Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.09.2017 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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