Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 639 Views | 06.09.2017 | 13:08 Uhr
geschrieben von Vivian Jarsch

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abbuchungsraten werden nicht eingehalten, heute kam Mahnung

Ich habe seit geraumer Zeit Probleme mit meinem derzeitigen Energieversorger, der Bayrischen Energieversorgungsgesellschaft. Für den Versorger habe ich mich im Internet über check24 entschieden. Da wurde mir ein Betrag in Höhe von ca. 83,- € monatlich für eine Jahresprognose von 4250 kwh/Jahr mitgeteilt.

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Dann erhielt ich die Auftragsurkunde mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 124,00 € zum bereits „reduzierten“ Preis, inklusive Neukundenbonus. Das sind schon mal satte 41,- € mehr.
Ich dachte mir, nun ja, dann bekommt man im Ernstfall am Jahresende eine Erstattung.
Das ging dann 2 Monate gut, dann buchte man mir ungefragt am 19.04.2017 einfach mal 1529,47 € ab – ohne vorherige Mitteilung. Das empfand ich als eine bodenlose Frechheit und buchte den Betrag umgehend zurück.
Dem „Kundenservice“ teilte ich das über ein Onlineformular auch mit.
Es kam keine Rechtfertigung oder gar eine Entschuldigung wegen eines Versehens oder dergleichen.
Dann wurden mir am 02.06.2017 einfach 180,- € abgebucht – wieder ungefragt, ohne vorherige Mitteilung. Auch diesen Betrag buchte ich zurück, sendete der BEV dazu auch ein Fax, dass man mir gern wie vereinbart die 124,- € abbuchen könne, ich aber mit solchen Geschäftsgebaren nicht einverstanden wäre.
Man schrieb mir dann in einer E-Mail auf meine Anfrage:
„Ihr zuständiger Netzbetreiber hat uns eine aktualisierte Jahresverbrauchsprognose von 4.874 kWh gemeldet. Das entspricht in Ihrem Fall einem zukünftigen Abschlag von 180,00 €. “
Gut, dachte ich mir, dann bucht man eben diesen Betrag ab – nur mal zum Vergleich, es sollten nach Check24 ursprünglich mal knappe 83,- € sein.

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Eigenartigerweise buchte man mir dann garnichts mehr ab. Ich dachte, dass der Stromanbieter in der Holschuld wäre, wenn ich eine Einzugsermächtigung erteile? Da ich auch in der Familie gerade einige Sorgen habe, mein Vater leidet seit Kurzem an einer unheilbaren Krebserkrankung – geriet die Geschichte aus meiner Sicht ein wenig in Vergessenheit, ich hatte aber vor, mich in unmittelbarer Kürze darum zu kümmern.
Es tat sich also bis jetzt nichts und heute bekam ich ein Mahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Stapf zugestellt, ohne vorherige Zahlungsaufforderung, ohne Anruf. Darin enthalten sind 2 x Abschlag, in der Höhe von 180,- € je Monat, zudem soll ich jetzt auch noch eine Mahngebühr i. H.v. von 10,- € bezahlen und
70,20 € für den Anwalt. Ja gehts noch?
Ich bin doch bereit, für meinen verbrauchten Strom zu zahlen, ist doch keine Frage aber muss ich mir die anderen Gebühren gefallen lassen? Letztlich hatte man seit der ersten Falschbuchung i. H.v. 1529,47 € einige Fehler gemacht, sodass ich mal ein korrektes und klärendes Schreiben der BEV erwartet habe aber ganz sicher keine Mahnung einer Rechtsanwaltskanzlei.
Nicht nur, dass ich das alles für unseriös halte, stelle ich mir nun die Frage, ist das rechtens? Muss ich mir das gefallen lassen?
In verschiedenen Foren haben schon mehrere Kunden von diesen Dingen geschrieben.

Ich habe den ganzen Vorgang nun zu meiner Rechtschutzversicherung mit Bitte um Prüfung geschickt. So geht man nicht mit Kunden um, sorry.

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.09.2017 | 12:00
von ReclaBoxler-3575247 | Regelverstoß melden
War bei mir auch so. Einspruch einlegen und nach der Frist bei der Schlichtungsstelle Energie das zur Anzeige bringen. Dann läuft alles wieder wie gehabt. Lastschrift zurückbuchen lassen und Betrag wie bisher als Überweisung monatlich zahlen. Rechtsanwalt Stapf kriegt nix, es ist ja nicht rechtmässig. Schlichtungsstelle ist für uns Verbraucher kostenlos.

27.09.2017 | 13:50
von Vivian Jarsch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe das Problem mit der Rechtschutzversicherung klären können. Des Weiteren habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet, wenn die BEV erhöhte Abschläge möchte, sollen Sie das mitteilen. Die Einzugsermächtigung gibt es nicht mehr.




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