Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 466 Views | 22.08.2017 | 15:03 Uhr
geschrieben von Martina Hempel

voxenergie GmbH (Berlin)

Zu hohe Abschlagzahlung

Hallo,

SCHLAGWORTE

Sie haben mir eine E-Mail zukommen lassen wo drin steht das Sie die werte vom Voranbieter haben, hier Ihre E-Mail

Sehr geehrte Frau Hempel,

vor Kurzem haben Sie unseren Kundenservice kontaktiert und um Überprüfung Ihres monatlichen Abschlagsbetrages gebeten.

Für die Höhe Ihrer Abschläge nutzen wir als Berechnungsgrundlage Ihren Verbrauch vom Vorjahr, der uns vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt wird. Um diese Verbrauchsprognose zu überprüfen, bieten wir Ihnen folgenden Weg an:

• Sie senden uns eine Jahresendabrechnung Ihres Voranbieters in Kopie zu.

• Darüber hinaus übermitteln Sie uns ein aktuelles Foto Ihres Stromzählers. Hierauf müssen die Zählernummer und der Zählerstand sowie das Datum der Aufnahme (nachweisbar anhand einer Tageszeitung) zu erkennen sein.

• Nach 90 Tagen senden Sie uns eine weitere Aufnahme Ihres Stromzählers zu. Auch hierauf müssen wieder die Zählernummer und der Zählerstand sowie das Datum der Aufnahme erkennbar sein.

• Aus dem so ermittelten Verbrauch berechnen wir anschließend eine neue Jahresverbrauchsprognose und kalkulieren auf dieser Basis einen neuen Abschlagswert.

HINWEIS: Nur Aufnahmen mit abgebildeter Tageszeitung inkl. lesbarer Datumsangabe können bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Abschlag maximal bis zu den festgelegten Standardlastprofilen absenken können. Diese legen fest, wie viel Strom ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr verbraucht.

Die Jahresendabrechnung Ihres Voranbieters liegt uns bereits vor, Ihr erstes Foto zum aktuellen Zählerstand erwarten wir bis zum 15.08.2017, da die Belieferung durch voxenergie am 01.08.2017 beginnt. Die Folgeaufnahme übersenden Sie uns dann bitte nach 90 Tagen, jedoch spätestens bis zum 15.11.2017. Nur wenn Sie uns die Rechnung und die erste Aufnahme bis zum angegebenen Datum übermitteln, können wir die Höhe Ihrer Abschlagszahlung überprüfen und ggf. anpassen. Ohne eine Rückmeldung Ihrerseits bleibt Ihr aktueller Abschlagsbetrag gültig.

Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie Service Team

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Am 15.07.2017 habe ich Ihnen auch meinen Strom stand mitgeteilt per E-Mail,
also verstehe ich nicht diese ausrede. Da Sie ja wie oben alles bekommen haben. Also frage ich mich was Sie noch brauchen um es Anzupassen.
Ich habe nur gewechselt zu Ihnen, weil Sie die aussage machten das sie GÜNSTIGER sind als der Voranbieter.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Sofortige Anpassung von 182,23 Euro auf 100 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.08.2017 | 13:41
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Hempel,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren monatlichen Abschlagsbetrag wie gewünscht auf 100,00 EUR angepasst haben.

Der neue Abschlagsbetrag wird wie gewohnt von Ihrem bei uns hinterlegten Bankkonto eingezogen.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


23.08.2017 | 03:06
von Martina Hempel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.08.2017 | 19:09
von Martina Hempel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.08.2017 | 05:21
von ReclaBoxler-7303917 | Regelverstoß melden
Tja, wer immer nur auf den billigsten Anbieter schaut, landet halt bei solchen dubiosen Unternehmen. Was hier für eine Berechnung der Abschlagszahlung gefordert wird, ist schlich nur als Verarschung zu bezeichnen. Der Vorjahresverbrauch sollte vollkommen ausreichen für eine Prognose und Berechnung einer seriösen Abschlagszahlung. Einige Unternehmen glauben aber, Abschlagszahlungen seien zinslose Darlehen der Kunden.

Geiz ist halt doch nicht geil.

31.08.2017 | 19:58
von Martina Hempel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.09.2017 | 21:38
von Martina Hempel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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