Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 472 Views | 23.08.2017 | 12:39 Uhr
geschrieben von Zaki Hamid Bascha

Vodafone GmbH (Berlin)

Betreff Wideruf

Bestell-/Kundennummer: GläubigerID: De26ZZZ00000006194

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit diesem Schreiben möchte Ich Ihnen die letzte Möglichkeit gewähren, mein Anliegen zu klären bevor ich meinen Anwalt dazu veranlasse, rechtliche Schritte einzuleiten. Dieser wurde schon über dieses Anliegen informiert. Und hat vermutlich schon die Anzeige abgeschickt. Mir wurde ein Mobilfunkvertrag auf öffentlicher Straße angeboten. Diesen habe Ich angenommen, aber auch fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach § 355 widerrufen. Von Ihrer Seite aus wurde mir mitgeteilt, dass Ich ein Mobiltelefon erhalten habe und dies zurückerstatten sollte nach § 355 Absatz 3. Jedoch habe ich kein Mobiltelefon erhalten, noch war davon die Rede. Für die Lieferung des Handys verlange ich einen entsprechenden Beweis vom Lieferanten. Nach entsprechender Recherche im Internet wurde mir bekannt, dass der Lieferant fürs Mobiltelefon die Hahn Telekom GmbH eine Unseriöse Firma ist. Der Fachhändler erwidert nicht meine Kontaktversuche. Der Vertragspartner war als VODAFONE MITARBEITER gekennzeichnet. Auch hebt Vodafone GmbH das Geld vom Konto ab, also sind sie Vertragspartner. Die auf der Internetseite angegeben Rufnummer existiert nicht. Auch möchte Ich Sie erinnern, dass beim Vertragsabschluss von keinem Handy die Rede war, was bedeutet das kein Geschäftswille vorhanden war. Beim Geschäftswillen handelt es sich um den Willen ein Geschäft führen zu wollen. Für eine wirksame Willenserklärung ist der Geschäftswille jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Fehlen führt demnach nicht zur Nichtigkeit, wohl aber zu einer Fehlerhaftigkeit, die anfechtbar ist. Dementsprechend haben Wir zwar eine Willenserklärung abgegeben aber es bestand ein Kenntnis des Willensmangels (§ 121 BGB). Und deshalb ist kann ich auch den Vertrag nicht nur Widerrufen sondern auch Anfechten. Außerdem empfinde Ich, dass als eine arglistige Täuschung. Da bestimmte Tatsachen verschwiegen worden sind. Dies sehe Ich als eine bewusste Täuschungshandlung an. Da von keinem Mobiltelefon die Rede war. Deshalb berufe Ich mich auch auf (§ 123 I 1. Alt. BGB). "Die Widerrufsfrist beginnt am Tag, nach dem Sie (oder ein von Ihnen bei der Bestellung angegebener Dritter) die bestellten Waren vollständig erhalten haben oder, wenn Gegenstand des Vertrags eine Dienstleistung ist, am Tag nach Vertragsschluss. " Da Ich das Mobiltelefon nicht erhalten habe kann Ich hier immer noch widerrufen. Trotzdies erfolgte somit ein fristgerechter Widerruf. Ich bitte Sie darum, die Abgebuchten Beträge meinem Konto zurück zu erstatten. Der Vertrag wurde von meiner Freundin Tanyel Özkökdemir abgeschlossen. Die Mobilfunknummer um die es geht lautet 015254876277. Auch möchte ich erwähnen, dass die Mobilfunknummer nicht einmal genutzt wurde. Erfolgt die Zurückerstattung nicht, werde Ich mich leider gezwungen sehen rechtliche Schritte einleiten zu müssen. Jedoch hoffe Ich das Sie verstehen das Ich mit diesem Anliegen im Recht bin und wir zur einer Übereinkunft kommen, da Sie sonst einen treuen Kunden verlieren würden. Ich werde sonst dieses Anliegen veröffentlichen. Ich bin ein Student und Sicherlich werden sie Wissen das ich mich finanziell in einer Miseäre steck.

Mit freundlichen Grüßen Zaki Hamid Bascha

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Erstattung der Monatlichen Abbuchen und Widerruf des Vertrages


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


26.07.2018 | 00:21
von Zaki Hamid Bascha gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


26.07.2018 | 00:21
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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