Von primastrom beantwortete Beschwerde. | 933 Views | 21.08.2017 | 17:12 Uhr
geschrieben von Rosa Steineger

primastrom GmbH (Berlin)

Alte Dame würde von Primastrom betrogen!

Bestell-/Kundennummer: 7890005975; 8980824954

Furchtbar! Primastrom hat meine Oma betrogen! Unfassbar wie das überhaupt passieren kann! Meine Oma ist seit 2013 Kunde bei der firma Primastrom. Allerdings bloss für Strom.

SCHLAGWORTE

Und dann die Geschichte! Schicken einer 80 Jähringen Dame ein Handy mit der SIM-Karte und ein Schreiben dass Sie ab jetzt monatlich 6,45 bezahlen soll! Meine Oma schickt das Telefon sofort zurück mit einen Schreiben dass Sie ein Handy mit den dazugehörigen Vertrag schon hat und kein neues Vertrag abschliessen möchte. Die buchen aber trotzden seit Monaten den Betrag von 6,45 von ihnen Konto ab. Als Sie sich zu wehren versucht drohnt man Ihr mit Mahngebühren und Inkasso. Also lässt meine Oma verängstigt jeden Monat den Bertrag abbuchen! Es besteht keinerlei Vertrag weder schriftlich noch mündlich. Mittlerweite haben die 45,15 abgebucht!

Daraufhin hat meine Oma enschieden den Stromanbieter zu wechseln. Also kündigt Sie den bestehenden Strombelieferungsvertrag zum schnellmöglichsten Zeitpunkt. Und jetzt kommt die Kündigungbestätigung. Es wird gekündigt. Zum 10.04.2020! Was ist das für ein Knebelvertrag! Kündigungsfrist von fast 2 Jahren!

Und jetzt hat meine Oma mich um Hilfe gebeten. Ich werde natürlich jegliche möglichen Schritte in die Wege leiten damit es endlich aufhört und Sie aus einen bestehenden und einen gelogenen Vertrag raus kommt. Hab jetzt Termin bei meinem Anwalt und der Verbrauchenzentrale vereinbart. Denke dass wir die Firma Primastrom anzeigen müssen um zu vermeiden dass die weitere alte Menschen verängstigen und belästigen! Wie weit kommt es schon dass man alte Menschen verarscht und den Angst mit Schulden macht!

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Erstattung von nicht existierten Vertrags Gebühren von 45,15 und eine fristgerechte Kündigung von den Strom Vertrag


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.08.2017 | 16:05
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Steineger,

bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass ein gültiges Vertragsverhältnis mit unserem Unternehmen besteht.

Sie haben uns am 15.07.2016 fernmündlich beauftragt, Ihnen unseren Mobilfunktarif "primastrom allnet 100 spezial" bereitzustellen. Sämtliche vertragliche Leistungen wurden Ihnen im Rahmen der Auftragserteilung erläutert und Sie haben diesen umfassend zugestimmt.

Ihre Kündigung vom 12.02.2017 war somit als ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit (30.09.2017) zu erfassen. Die Kündigungsbestätigung ging Ihnen bereits mit separater Post zu.

Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kommt aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nicht in Betracht.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich primastrom dennoch bereit, Ihren Mobilfunktarif zu sofort zu beenden.

Bezugnehmend auf die Kündigung Ihres Stromvertrags teilen wir Ihnen mit, dass wir die Abmeldung Ihrer Verbrauchsstelle veranlasst haben. Diese erfolgt voraussichtlich zum 09.11.2017.

Sobald uns Ihr Endzählerstand vorliegt, erstellen wir Ihre Abschlussrechnung.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.08.2017 | 13:48
von Denis Löffler | Regelverstoß melden
Die Einlassung von Primastrom ist so nicht ganz richtig:

Sofern tatsächlich ein Mobilfunkvertrag fernmündlich abgeschlossen wurde, greift hier das Fernabsatzgesetz. Die Widerrufsfrist beginnt ab vollständigem Zugang der Ware / Dienstleistung. Der Widerruf kann dementsprechend durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden.

Da ich Ihren Schilderungen entnehme, dass Ihre Oma dies bereits umgehend getan hat, ist der Widerruf also fristgerecht erfolgt. Dementsprechend existiert also kein rechtsgültiger Vertrag als Grundlage für eine monatliche Abbuchung.

Damit haben Sie also durchaus Anspruch auf die in der Zwischenzeit erfolgten Abbuchungen.

Ich bin der Ansicht, der Rechtsbeistand der nächstgelegenen Verbraucherzentrale ober aber ein eigens beauftragter können Ihnen in dieser Angelegenheit sicherlich zügig weiterhelfen.

26.08.2017 | 04:56
von ReclaBoxler-7303917 | Regelverstoß melden
Ich kann dem Kommentar von Denis Löffler nur zustimmen. Auch würde ich sehr wohl Strafanzeige erstatten. Auch ist ernsthaft zu hinterfragen, wie der angebliche fernmündliche Auftrag überhaupt zustande gekommen sein soll. Dass primastrom aus "Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bereit ist, den Mobilfunkvertrag zu beenden spricht Bände. Offensichtlich hat die alleinige Drohung einer Anzeige hier auf Reclabox Wirkung gezeigt. Wie gut, dass es solche Plattformen gibt.



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