Durch real,- SB-Warenhaus gelöste Beschwerde. | 1355 Views | 11.09.2017 | 06:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7108039

real,- SB-Warenhaus GmbH (Berlin)

NIE MEHR real - Abzocke vom feinsten

Ca. 20 minütiger Einkauf von über 20 € und als „Dankeschön“, werde ich, als „Falschparker“ abgestempelt und soll nun 25 € zahlen, weil ich die Parkscheibe nicht an der Windschutzscheibe angebracht habe. DAS IST KEINSWEGS KUNDENBINDUNG!

Ca. 20 minütiger Einkauf von über 20 € (Kassenbon vorhanden) und als „Dankeschön“, werde ich, weil ich dort eingekauft, dadurch die Arbeitsplätze bei real gesichert, bei der zukünftigen Existenz der Firma „real“ mitgewirkt und nicht zuletzt die Firmenführung um weitere Expansion ermöglicht habe, als „Falschparker“ abgestempelt und soll nun 25 € zahlen, weil ich die Parkscheibe nicht an der Windschutzscheibe angebracht habe.

SCHLAGWORTE

Ich kaufe hier schon seit 1984, seit 33 Jahren, ein (ehemals Plaza, Continent, Wall Mart etc., jetzt real).

Wenn ich nach meiner Arbeit, erschöpft, müde und abends nach 19 Uhr einkaufen fahre um u. a. für meine Katze Futter eizukaufen, suche ich nicht nach irgendwelche, neu aufgestellten, Beschilderungen wegen der Parkordnung, welches vorher nie dort existiert hat, sondern nach einer freien Parkplatz. Es ist nichts „natürlicher“ als das man diese Beschilderungen dadurch übersieht.

Nutzen, Profit, Kapital aus dem menschlichen übersehen der Beschilderung wird unumgänglich sofort generiert, aber als zahlende Kunde wird man nicht gesehen.

Eins ist sicher, wenn laut der Filialführung/Kassenaufsicht mit der ich gesprochen habe, real mit der Parkplatz-Betreiber-Firma gleich VOR DEM GESCHÄFTS-EINGANG tatsächlich nichts zu tun haben sollte, ist das eine sehr gute Strategie um Kunden zu verärgern.

DAS IST KEINSWEGS KUNDENBINDUNG!

Eines kann ich Ihnen versprechen. Diese negative Erfahrung werde ich nicht für mich behalten.

Wie sagt man, ein unzufriedener Kunde führt zu Verlust von min. zehn weitere Kunden ….

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Erstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.09.2017 | 13:54
Firmen-Antwort von: real,- SB-Warenhaus GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

es freut uns, dass der Sachverhalt zwischenzeitlich gelöst werden konnte.

Bitte zögern Sie auch in Zukunft nicht, uns bei Anregungen, Fragen oder Kritik unter unserer kostenlosen Kundenhotline 08 00 / 5 03 54 18 zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr real,- Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.09.2017 | 09:16
von Fred S. | Regelverstoß melden
Ntscheidend ist hier das Urteil des Landgerichts Rostock vom 11.04.2008 (Az. 1 S 54/07), nach dem keine Halterhaftung existiert. Sollte Ihnen das Inkassobüro oder die Anwaltskanzlei Urteile von Amtsgerichten benennen, die gegenteiliges behaupten, so halten Sie einfach dieses Landgerichts-Urteil entgegen.

Das Landgericht Rostock stellt in diesem Urteil beispielsweise fest, dass „. ein diesbezüglicher Miet- oder Verwahrvertrag nur mit dem jeweiligen Fahrer des abgestellten Fahrzeugs oder einem sonstigen Nutzer zustande kommt, nicht aber automatisch mit dem Halter des Fahrzeugs. “ Weiter trifft das Gericht die grundlegende Aussage: „Eine allgemeine zivilrechtliche Halterhaftung für Parkplatzgebühren ist dem deutschen Recht fremd. “ Und schließlich: „Es gibt im Ergebnis keine allgemeine Rechtspflicht für einen Halter, gegenüber einem Dritten Auskunft über den Namen eines Fahrers zu verschaffen. Die Tatsache, dass jemand Informationen besitzt, die für einen anderen bedeutsam sind, begründen grundsätzlich keine Auskunftspflicht. “

Dies ist ein kleiner Auszug aus dem Kommentar von Herrn Rechtsanwalt Thomas Hollweck Berlin.
Rufen sie mal dessen Homepage auf, dann werden sie feststellen dass sie das wahrscheinlich gar nicht bezahlen müssen.
Viel Erfolg

11.09.2017 | 11:33
von ReclaBoxler-7108039 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Parkraum-Überwachungsfirma hat eine Ausnahme gemacht und netterweise den "Strafzettel" storniert.


11.09.2017 | 14:28
von Denis Löffler | Regelverstoß melden
"Die Parkraum-Überwachungsfirma hat eine Ausnahme gemacht und netterweise den "Strafzettel" storniert. "

Hätte mich auch stark gewundert, wenn es anders gelaufen wäre. Diese Betreiberfirmen nutzen die Unwissenheit von vermeintlichen "Parksündern" für ihr eigenes Geschäftsmodell aus. Denn nicht umsonst sehen diese privaten Strafzettel den von öffentlich ausgestellter Hand täuschend ähnlich. Die meisten Leute wissen nicht, dass hier keinerlei rechtliche Handhabe besteht, die Gebühren für ein privat ausgestelltes "Knöllchen" einzufordern.

Dies ist einzig und allein eine hoheitliche Aufgabe - und auch dort nur auf öffentlichen Flächen. Ich habe mich bereits in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich gegen derlei unberechtigte Forderungen gewehrt, denn vor einer gerichtlichen Prüfung schrecken solch dubiose Betreiberfirmen allesamt zurück. Und wenn es dann doch einmal die ein oder andere Firma wissen möchte, gibt es eben solche Urteile wie die des Landgerichts.

Aber solange viele unwissende Autofahrer zahlen, scheint sich das Geschäftsmodell zu lohnen.



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