Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 726 Views | 30.08.2017 | 11:05 Uhr
geschrieben von Christoph Kunzmann

Immergrün Energie (Köln)

Wollen Nichterfüllungsschaden obwohl keine Rechtsgrundlage

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 21701019363

Stromanbieter hat unberechtigter Weise einen Nichterfüllungsschaden berechnet obwohl es hierzu keinerlei Grund gibt.

Hallo,

SCHLAGWORTE


am 22.08.2017 erhielt ich die Abschlussrechnung der oben genannten Firma, ich musste aus priv. Gründen umziehen und den Belieferungsvertrag endete somit bei Auszug.

Die Meldebescheinigung für die neue Adresse habe ich zugemailt. Nun möchte der Anbeiter von mir 252,10 € Nichterfüllungsschaden haben.

Ich habe darauf am 23.08.2017 mich per Mail gemeldet und nachgefragt, wo denn dieser Nichterfüllungsschaden her kommt, in den AGB's jedenfalls ist ja nichts zu lesen.

Am selben Tag noch bekam ich Antwort Dort bezog man sich auf § 280 Abs. 1 BGB.

Nach § 280 Abs. 1 BGB hat derjenige, der seinem Vertragspartner durch sein Zahlungsverhalten berechtigten Anlass zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages gibt, dem Vertragspartner den durch die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses entstandenen Schaden, insbesondere den entgangenen Gewinn nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281, 249, 252 BGB zu ersetzen.

Am 23.08.2017 habe ich dann geantwortet und darauf hingewiesen, dass meinerseits der Vertrag nicht außerordentlich auf Grund meines Zahlungsverhaltens beendet wurde sondern nur durch meinen Umzug. Ich habe erneut darum gebeten, die Rechnung zu korrigieren.

E. s erfolgte keine Antwort auf meine E-Mail, deshalb schrieb ich am 27.08.2017 erneut und wies nochmal darauf hin, dass der als dem Nichterfüllungsschaden zu Grunde liegender Paragraf für mich gar nicht zählt, habe eine Frist bis 06.09.2017 eingeräumt und gebeten die Rechnung zu korrigieren.

Anscheinend ist man durch die Frist plötzlich aufgewacht und eben bekam ich am 29.08.2017 Antwort. Man wäre bereit mir 50% des Nichterfüllungsschadens zu erlassen und dass bei Annahme sämtliche Forderungen erloschen sein. Des Weiteren bezog man sich auf Bonusansprüche in den AGB's. und dass dieser bei nicht vertragskonformen Verhalten ausgeschlossen sei.

Es ist schon sehr dreist, dass obwohl für einen Nichterfüllungsschaden es gar keine Rechtsgrundlage gibt, mir 50% erlassen werden sollen, in der Hoffnung ich wäre so blöd und bezahlte wenigstens 50% von etwas was ich überhaupt nicht bezahlen muss.

Das ist eine richtige Sauerei! Man versucht mich hier durch irgendwelche Belanglosen Paragrafen oder AGB Verweise einzureden, ich müsse das bezahlen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: 100% Wegfall des unberechtigten Nichterfüllungsschadens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.08.2017 | 11:05
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Kunzmann,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (6)


30.08.2017 | 12:02
von Christoph Kunzmann | Regelverstoß melden
Hallo Herr Scholz,

ich habe die E-Mail soeben versendet und warte nun auf Antwort.

02.09.2017 | 11:16
von Christoph Kunzmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte noch auf Kontaktaufnahme


04.09.2017 | 14:30
von Christoph Kunzmann | Regelverstoß melden
Hallo Herr Scholz,

ich darf darauf hinweisen, dass die Frist zur Auszahlung meines Guthabens zum 06.09.2017 endet. (Siehe E-Mail an kontakt spider monkey kundenservice-energie.de vom 27.08.2017).

Anschließend sind von Immergrün Verzugszinsen in Höhe von 4,12% (5% über dem Basiszinssatz, Verbrauchergeschäft) zu entrichten.

12.09.2017 | 06:24
von Christoph Kunzmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich das Unternehmen sehr uneinsichtig zeigte und ich auch keine Nachricht mehr erhielt, habe ich die Schlichtungsstelle Energie e. V. eingeschaltet. Einen Tag später wurde mir angeboten, den kompletten Nichterfüllungsschaden zu streichen. Ich warte jetzt noch auf die korrigierte Rechnung und auf die Auszahlung meines Guthabens. Allerdings wurde schon die alte Rechnung angemahnt und ich wurde gebeten jetzt schon der Schlichtungsstelle mitzuteilen, dass die Streitigkeiten beseitigt sind. Liebe 356 AG, für wie blöd hält ihr mich eigentlich? Schickt mir eine korrigierte Rechnung, zahlt das Guthaben aus und erst dann melde ich die Streitigkeiten als gelöst.


12.09.2017 | 06:31
von Christoph Kunzmann | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

14.09.2017 | 08:19
von Christoph Kunzmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Forderung wurde vollständig erfüllt




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