Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 368 Views | 12.09.2017 | 14:57 Uhr
geschrieben von Felix N.

Stromio GmbH (Kaarst)

Endabrechnung nicht korrekt

Bestell-/Kundennummer: 123529076

Hallo!

SCHLAGWORTE

Am 31.07.2017 endete mein Vertrag mit Stromio.

Ich habe zu Vertagsende dem Netzbetreiber Westnetz GmbH den Endzählerstand mittels Ablesekarte übermittelt, dieser lautete 13.825.

In der Rechnung wird suggeriert, ich hätte einen Zählerstand von 15.650 abgelesen, was jedoch nicht stimmt. (Selbstablesung durch Kunden stimmt nicht)

Ich hatte daraufhin nocheinmal den Zählerstand 13.825 an Westnetz übermittelt und Stromio 3! x mal angeschrieben, 2x mal E-Mail und 1x per Post.

Per Post habe ich nocheinmal ein Bild vom Zählerstand am 31.07.2017 beigefügt, jedoch erfolgte von Stromio keine Reaktion mehr.

In diesem Schreiben bat ich Stromio die Endabrechnung zu korriegen, da es hier offensichtlich zu einem Fehler kam, da hier der fast doppelte Wert an Verbrauch abgerechnet wird. (es wurden etwa 1800Kw/h verbraucht und nicht 3600kw/h)

Ich bitte Stromio erneut um Korrektur der Endabechnung vom 25.08.2017, da hier ein unzutreffender Zählerstand abgerechnet wurde.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrektur der Endabrechnung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.09.2017 | 10:07
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Nöthen,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.09.2017 | 13:11
von Felix N. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.09.2017 | 20:27
von Felix N. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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