Immergrün Energie (Essingen)
Unberechtige Inkassokosten der EWD Inkasso trotz Zahlung
Bestell-/Kundennummer: 21608010055
Durch Vertragskündigung zum 31.10.2017 kam ich mit dem August-Abschlag in Zahlungsverzug, da mir die Immergrün Energie ohne mein Wissen oder Auftrag das von mir erteilte Lastschriftverfahren gekündigt hat.
In einer schriftlichen Mahnung, die mir auf dem Postweg zugegangen ist, wurde ich aufgefordert den ausstehenden Betrag zzgl. 2,50 EURO Mahnkosten bis zum 25.08.2017 zu bezahlen.
Wörtlich:
Wir bitten Sie, den offenstehenden Betrag in Höhe von 123,50 EUR bis spätestens zum 25.08.2017 nachzuentrichten. Eine Auflistung der offenen Positionen auf Ihrem Kundenkonto finden Sie auf der Rückseite dieses Schreibens. Bei Ihrer Überweisung geben Sie als Verwendungszweck bitte unbedingt Ihre Vertragsnummer 21608010055 an.
Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen und habe am 24.08 die Überweisung Online getätigt.
Am 28.08 bekam ich ein Schreiben der EWD Inkasso indem ich aufgefordert wurde den Gesamtbetrag von nun 194,10 EUR inklusive Inkassokosten zu begleichen.
Hier erfolgte ein schriftlicher Widerspruch mit Email und Einschreiben meinerseits, da der offenstehende Betrag zu diesem Zeitpunkt meinerseits schon beglichen wurde und somit keine offenstehende Forderung der Immergrün Energie GmbH mehr Bestand. Weiterhin muss ich anmerken das eine von mir erteilte Einzugsermächtigung gegenüber der Immergrün Energie GmbH bei Vertragsabschluss in 2016 bis auf Widerruf galt und auch bei Vertragskündigung keine automatische Löschung erfolgte. Nur nochmals zur Verdeutlichung: Der Vertrag wurde meinerseits zum 31.10.2017 gekündigt. Die Kündigung des Stromliefervertrages habe ich entsprechend schriftlich per Email vom 26.06.2017 ausgesprochen, hierbei allerdings keine Kündigung der Lastschrift ausgesprochen. Die Kündigungsbestätigung Ihrerseits erfolgte schriftlich mit Email vom 27.06.2017. Auch hier wurde nur die Beendigung des Stromliefervertrages bestätigt, ohne Hinweis dass die von mir erteilte Einzugsermächtigung Ihre Wirkung verloren hätte.
Ich nur nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wenn der mit der Einzugsermächtigung verbundene Vertrag gekündigt wurde, nicht automatisch die erteilte Einzugsermächtigung erloschen ist. Denn juristisch gesehen sind das zwei separate Verträge. ich habe zwar den Vertrag mit Ablauf des 31.10.2017 meinen Stromlieferungsvertrag bei der Immergrün-Energie GmbH schriftlich gekündigt, jedoch zu keinem Zeitpunkt die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
Am 29.08 dann wiederholt ein Schreiben der EWD Inkasso, indem es wörtlich heißt:
"unsere Klientin informierte uns über einen Zahlungseingang auf die Hauptforderung in Höhe von 123.50 EURO zum 25.08. Diesen Zahlungseingang haben wir reduziert auf die on uns geltend gemachte Gesamtforderung in Höhe von 194,10 EUR verbucht. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, den trotz Ihrer Teilzahlung noch offenen REstbetrag i. H.v. EUR 70,60 bis spätestens 08.09 an uns zu zahlen
13.09.2017 | 14:57
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Dengler,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung