Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 350 Views | 06.09.2017 | 13:16 Uhr
geschrieben von Matthias Haess

Immergrün Energie (Köln)

Rechtswidrige Verweigerung der Auszahlung des Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 21607010761

Auch bei uns versucht immergrün energie mit fadenscheinigen Standardmails die Auszahlung des Bonus zu verweigern. Auf Mails wird nur mit Texten geantwortet die nichts mit unserem Fall zu tun haben.:

SCHLAGWORTE

. "Sie haben eine Schlussrechnung bekommen, welche sie bemängeln. Gerne möchten wir Ihnen erklären, warum in Ihrem Fall bedauerlicherweise kein Bonus gewährt werden kann.
Wir haben Sie bereits darauf hingewiesen, dass an Ihrer Abnahmestelle ein Wandler und/oder Doppel-/ Mehrtarifzähler betrieben wird. Dies stellt einen Belieferungsausschlussgrund dar, was eindeutig in den AGB vereinbart war. Es bestand daher die Berechtigung, den Stromliefervertrag zu kündigen. Auf Grund der erfolgten Kündigung befanden Sie sich daher gerade kein volles Jahr in Belieferung.
Ein Bonusanspruch entsteht nach Ziffer 9 Abs. 1 AGB hingegen erst nach einer zwölfmonatigen Belieferung.
Ein Anspruch auf einen Bonus besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde.
Die Tatsache, dass an Ihrer Abnahmestelle ein Wandler und/oder Doppel-/ Mehrtarifzähler betrieben wird, war Ihnen bei Vertragsschluss bekannt bzw. hätte Ihnen bekannt sein müssen. Sie haben daher den vorliegenden Verstoß gegen Ziff. 1 Abs. 2 unserer AGB zu vertreten.

BESCHWERDEN GESUCHT
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Aus diesem Grund kann ein Bonus in Ihrem Fall nicht gewährt werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. ".

Immergrün hat uns nie gekündigt und verhält sich wissentlich rechtswidrig: Nachzulesen zum Beispiel:
…“AG in Regensburg unter dem Aktenzeichen 10C1049/15
Wenn die Klägerin jedoch de facto gegenüber Anschlüssen mit Mehrtarifzählern sich so verhält, als seien wirksame Verträge geschlossen, so soll mit dieser Klauselkombination das widersprüchliche Verhalten der Klägerin in eine wesentliche Vertragsverletzung des Kunden uminterpretiert werden. Dies ist jedenfalls intransparent und überraschend. “ Aus diesem Grund dürfe dem Kunden nicht der Bonus verwehrt werden. “…

Nach vielen Telefonaten wurde vermeintlich eingelenkt und uns eine Auszahlung versprochen, die aber nie angekommen ist. Auf Mail-Nachfrage kommen wieder die gleichen o. g. nichtssagenden Standardmails.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Auszahlung des Neukundenbonus


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


06.09.2017 | 18:24
von Matthias Haess noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen werden Mails gar nicht mehr beantwortet.


13.09.2017 | 22:18
von Matthias Haess gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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