Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 377 Views | 30.10.2009 | 12:14 Uhr
geschrieben von Juergen Wanner

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Unseriöses Verhalten?

'E wie einfach' wirbt ja auf seiner Internetseite mit angeblich über 900.000 zufriedenen Kunden - nun, ich bin einer von denen, die sehr unzufrieden mit diesem Unternehmen sind.

SCHLAGWORTE

Nicht nur, dass Verbrauchszahlen, die man über das Intenet eingibt, nicht exakt so in die Abrechnung übernommen werden, man bietet auch nach Ablauf eines Erstvertrages nicht den günstigsten Folgetarif an, wie er zum Beispiel von VERIVOX ausgewiesen wird.

Als ich mir dann einen neuen Versorger suchte und kündigte, erhielt ich nach Abschluss der Vertragslaufzeit eine Abrechnung mit völlig überhöhten Preisen und fehlerhaften Abrechnungsdaten. Ich habe die abgerechneten Tarife zähneknirschend akzeptiert und bezahlt, nicht aber die Differenz, die m.E. aufgrund der fehlerhaften Verbrauchsdaten entstanden war.

In einem Schreiben an 'E wie einfach' habe ich auf diese Fehler aufmerksam gemacht. Statt einer irgendwie gearteten Erläuterung reagierte man mit einer Mahnung über den Restbetrag und verlangte eine zusätzliche Mahngebühr.

Nun ist der strittige Betrag nicht so hoch, dass ich mir den Stress mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung antun möchte, aber empfehlen kann man so ein Verhalten ganz sicher nicht mehr.

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.11.2009 | 18:41
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Wanner,

wir haben Ihre Abrechnung geprüft und Ihnen zwischenzeitlich eine korrigierte Rechnung zukommen lassen.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten sehr und würden uns freuen, wenn wir Ihr Anliegen damit zu Ihrer Zufriedenheit klären konnten.

Mit freundlichen Grüßen,
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
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Kommentare und Trackbacks (2)


31.10.2009 | 21:47
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, den Differenzbetrag zu zahlen, dann aber ohne Mahngebühren. Diese sind nämlich nicht einklagbar!


09.11.2009 | 11:59
von Juergen Wanner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde gelöst. E WIE EINFACH hat am 4. 11. einen Brief geschrieben, den Differenzbetrag anerkannt und will ihn erstatten. Allerdings wurden mir in der neuen Abrechnung die 5 Euro Mahngebühren weiter als Forderung berechnet. Um diese Erstattung muss ich noch kämpfen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ohne die hätte ich sicher nichts gekommen.

Mit freundlichem Gruß, Jürgen Wanner


15.04.2019 | 15:03
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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