Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 631 Views | 12.09.2017 | 13:10 Uhr
geschrieben von Ingo Bösel

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

FUXX - versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 8252215122

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit großer Verwunderung musste ich am 22.08.2017 beim Blick auf mein FUXX - Online – Kundenaccount feststellen, dass da andere als die ursprünglich vereinbarten Vertragskonditionen hinterlegt waren.

Aus diesem Grund bat ich FUXX am 22.08. um eine Klärung des Sachverhaltes.

Als Antwort darauf erhielt ich dann beigefügte Mails.

Diese Mail irritieren mich aus folgenden Gründen umso mehr:

  1. Das beigefügte Schreiben mit dem Datum vom 16.12.2016, was vermutlich die angebliche Änderungsmitteilung der Vertragsbedingungen sein soll, hatte ich nie vorher erhalten!
  2. Das beigefügte Schreiben mit dem Datum vom 16.12.2016, stellt für mich eine versteckte Preiserhöhung da.
  3. Die rechtliche Gültigkeit des Schreiben (vgl. www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-Preiserhoehung.) halte ich für sehr fragwürdig und widerspreche ich hiermit einer Änderung der Vertragsbedingungen.
  4. Die sofortige Unterbreitung eines neuen Angebots unterstreicht meinen Eindruck, dass auch seitens FUXX der Inhalt dieses „Infoschreiben von 16.12.2016“ rechtlich kritisch gesehen wird.

Aus diesem Grund widerspreche ich hiermit schon mal vorsorglich der nächsten Schlussrechnung, weil die Preiserhöhung gemäß §42 (3) EnWG nicht auf „transparente und verständliche Weise“ mit mitgeteilt wurde. Die angebliche Ankündigung der Preiserhöhung im Schreiben vom 16.12.2016 ähnelt sehr dem Sachverhalt der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014. In diesen Fällen haben deutsche Gerichte (u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) ) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert.

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Ferner zweifle ich die Billigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Preiserhöhung i. H.v. 30% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist. Darüberhinaus zweifle ich auch die rechtliche Grundlage Ihrer Anpassungsklausel („Zitat der AGB-Klausel hier einfügen„) an, weil nicht klar ersichtlich ist, unter welchen Voraussetzungen der Stromanbieter berechtigt ist den Strompreis in welcher Höhe zu erhöhen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Seite der Verbraucherzentrale, wo ähnliche Klauseln vom BGH als unzulässig eingestuft wurden: www.verbraucherzentrale.de/Rueckforderung-ueberhoehter-Gaspreise-4.

Um weitere Missverständnisse und aufwendigen Schriftverkehr zu vermeiden, bat ich FUXX, mein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen anzuerkennen und den bestehenden Vertrag schnellstmöglich zu beenden.

Dieses Sonderkündigungsrecht würde mir jedoch seitens FUXX mit der Mail vom 08.09.2017 verwährt.

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Berücksichtigung des Sonderkündigungsrechts


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.09.2017 | 13:10
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrter Herr Bösel,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fuxx Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


14.09.2017 | 06:27
von Ingo Bösel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem konnte im gegenseitigen Einverständnis gelöst werden.




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