Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 678 Views | 16.10.2017 | 14:45 Uhr
geschrieben von Rudolf Dr. Michaelsen

voxenergie GmbH (Berlin)

Es erfolgte eine nicht autorisierte Abbuchung von meinem Konto

Am 05.09.17 erfolgte eine nicht autorisierte Abbuchung von meinem Konto bei der Sparda-Bank Hamburg eG:

"voxenergie GmbH SEPA-BASISL, ASTSCHRIFT SVWZ+ OTHR sonst ige Zahlung KD 8790095304 / RG V00388896SAPAusgl. 2000 10010936Voxenergie GmbH MRE F+ PSDY0009530400091660 CRE D+ DE13ZZZ00000945679"

Den Betrag in Höhe von €60,06 habe ich mittlerweile zurückgebucht und voxenergie zum einen aufgefordert, solche Attacken auf mein Konto zu unterlassen, und zum anderen mitzuteilen, wie es dazu gekommen ist.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Solche Abbuchungen müssen zukünftig unbedingt unterbleiben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.10.2017 | 15:43
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Dr. Michaelsen,

bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die Lastschrift für den Vertrag Ihrer Ehefrau (Kundennummer 8790095304) getätigt wurde.

Der Vertrag mit der Kundennummer 8790095302 wurde nie aktiv.

Nach Ihrer Rücklastschrift haben Sie dann am 09.10.2017 den offenen Betrag von 60,06 EUR selber überwiesen.

Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet zu haben.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.10.2017 | 18:17
von Rudolf Dr. Michaelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So einfach, wie die Firma es sich macht, war es leider nicht.
Voxenergie hatte mich im vergangenen Jahr telefonisch zu einem Vertragsabschluss veranlasst. Kurze Zeit nach dem telefonischen Vertragsabschluss erhielt ich von ebendieser Firma die schriftliche Mitteilung, dass wegen eines bestehenden SChufA - Eintrages der Vertrag nicht wirksam werden könne. Für mich schien die Angelegenheit damit erledigt zu sein, aber nur wenig später nahm sich voxenergie meine Frau aufs Korn und versuchte, ihr den abgelehnten Vertrag unterzujubeln. Ich habe damals sofort reagiert und der Fa. unter Hinweis auf ihr SChufA - Schreiben untersagt, meine Frau und mich weiter zu belästigen. Darauf wurde von voxenergie nicht mehr reagiert und ich habe dem ganzen Vorgang keine Beachtung mehr geschenkt. Umso größer war mein Erstaunen, als es Anfang Sept. '17 zur besagten Abbuchung kam. Mittlerweile haben wir sowohl schriftlich wie telefonisch Kontakt zu
voxenergie gesucht, die mittlerweile behauptet, es sei ein Vertrag zustande gekommen, der wegen noch bestehender Verpflichtungen dem bisherigen Stromversorger gegenüber erst jetzt wirksam werden konnte, und uns sei im vergangenen Jahr ein Vertragsangebot unterbreitet worden, dem wir nicht innerhalb von vierzehn Tagen widersprochen hätten und das damit wirksam geworden sei. Weder meine Frau noch ich haben ein solches Vertragsangebot erhalten, und in dem Zusammenhang scheint es uns sehr bezeichnend zu sein, dass wir trotz mehrmaliger Nachfrage bisher die von uns erbetene Kopie dieses Vertragsangebotes nicht erhalten haben. Insgesamt betrachten wir das Vorgehen von voxenergie als - vorsichtig ausgedrückt - höchst unappetitlich wenn nicht betrügerisch. Natürlich hat voxenerige mittlerweile mehrfach damit gedroht, die Stromlieferung zu unterbrechen, womit für diese Firma ein wunderbarer Hebel vorhanden ist, widerborstige 'Kunden' (die solche gar nicht sein wollen und ja auch von voxenergie nicht gewollt waren), unter Druck zu setzen. Wir haben bereits zweimal unter Vorbehalt gezahlt, werden aber jetzt den Rechtsweg einschlagen, uns an die Verbraucherberatung wie an den 'Kummerkasten' des NDR wenden.

Außerordentlich ärgerlich empfinde ich es in diesem Zusammenhang, dass die Bundesnetzagentur Gebühren verlangt, wenn sie im Verbraucherinteresse tätig werden soll. Hier scheint es mir dringend geboten zu sein, dass sie auf ähnliche Weise Verbraucherinteressen wahrnimmt wie die BAFin.

Dr. Rudolf Michaelsen


31.10.2017 | 22:00
von Rudolf Dr. Michaelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.11.2017 | 22:32
von Rudolf Dr. Michaelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Stellungnahme der Firma habe ich kommentiert - bezeichnenderweise o h n e ein Antwort von voxenergie zu generieren!


06.12.2017 | 09:19
von Rudolf Dr. Michaelsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Überhaupt nicht gelöst: die Fa. 'voxenergie' hat höchst eigenwillige Geschäftspraktiken, was sich auch daran zeigt, dass sie auf meinen letzten längeren Beitrag überhaupt nicht reagiert (hat)




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