Durch idealenergie.de gelöste Beschwerde. | 564 Views | 13.09.2017 | 15:57 Uhr
geschrieben von Andreas Schlögler-Wolf

idealenergie.de (Köln)

Schlussrechnung nach 6 Wochen noch nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 7160603506

Bonus und Rückzahlung wird dadurch auch verzögert

Sehr geehrte Damen und Herren,

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leider habe ich die Abschlussrechnung nach 6 Wochen Wartezeit noch nicht erhalten. Nach ca. 5 1/2 Wochen habe ich telefonisch nachgefragt, und habe die Aussage erhalten, dass die gesetzliche 6 Wochen Frist noch nicht abgelaufen ist und dass aus diesem Grund die Abschlussrechnung noch nicht erstellt wurde. Heute (nach 6 1/2 Wochen) wurde von mir erneut angerufen, da ich die Abschlussrechnung immer noch nicht erhalten habe, und man hat mir versichert, dass eine "Dringlichkeitsmeldung" an die zuständige Stelle weitergereicht wird.

Hinzu kommt noch, dass sich dadurch die Rückzahlung der von geleisteten Überzahlung verzögert. Ideal Energie hat mir nach 3 maligem Nachfragen zu der Anzahl der Abschlagszahlungen die Auskunft übermittelt, dass, obwohl anhand von Verbrauchszahlen keine Mehrkosten ermittelt werden konnten, eine Überzahlung stattfinden müsse. "Mein Geld sei nicht verloren sondern in bekäme es ja wieder zurückerstattet. D.h. sie haben effektiv mehr Geld eingefordert, als durch die vertraglich festgelegten Kilowattstunden vereinbart war. Wichtig: Ich bin innerhalb der vertraglich vereinbarten Kilowattstunden geblieben und habe keine Restschuld!

Die Auszahlung des 25 % Bonus verzögert sich dadurch auch.

Als ich einmal eine Überweisung zu spät geleistet habe, war die Reaktion von Idealenergie nur allzu deutlich. Das gleiche, von den Kunden verlangte, korrekte Verhalten gegenüber den Kunden fordere ich nun auch ein!

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Meine Forderung an idealenergie.de: Schnellstmögliche Erstellung der Abschlussrechnung und Auszahlung des Bonus und Rückerstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.09.2017 | 15:57
Firmen-Antwort von: idealenergie.de
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Schlögler-Wolf,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (4)


14.09.2017 | 08:33
von Andreas Schlögler-Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde noch nicht gelöst, Idealenergie hat mir mitgeteilt, dass sie die Bounszahlung nicht auszahlen würden, da sie im Internet auf unsere Internetseit gestossen sind, die belegt, dass wir den Strom überwiegend freiberuflich genutzt haben. Dabei ist auf der Internetseite nur unsere Verwaltungsanschrift angegeben, die belegt, dass wir dort unseren Verwaltungssitz haben. Die überwiegende Nutzung für freiberufliche Zwecke wurde nie überprüft! Von meiner Seite wurde jetzt ein Schreiben verfasst, in dem ich der Abschlussrechnung widerspreche und die volle Auszahlung der Bonuszahlung sowie der Überazhlung fordere.


15.09.2017 | 09:09
von Andreas Schlögler-Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe in den letzten Tagen jetzt ein Vegleichsangebot erhalten, in dem mir statt der vollen Bonuszahlung 80,-- Euro als "Vergleich" angeboten werden, natürlich ohne "Anerkennung einer Rechtspflicht". Dies alles ohne Überprüfung ob der in den AGB´s aufgeführte Passus § 13 BGB bei mir überhaupt Anwendung findet. In diesem steht nämlich deutlich zu lesen, dass der Anteil einer freiberuflichen oder gewerblichen Nutzung überwiegen muss. Das tut es bei mir auf keinen Fall, da sich in unserem Wohnhaus lediglich unser Büro befindet (Verwaltungszentrum) welches für die Freiberuflichkeit genutzt wird. Der Anteil entspricht 12 % der gesamten Wohnfläche! Lässt sich von uns alles belegen, aber wurde, wie gesagt, nie überprüft. Aus diesem Grund habe ich den angebotenen Vergleich nicht angenommen und Idealenergie ausserdem in meiner schrftlichen Erwiederung Fristen gesetzt. Wichtig für mich ist auch, dass mir Idealenergie dadurch unterstellt, dass ich den Vertragsangaben bewusst Falschangaben gemacht haben soll! Dies erfüllt mich den Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung und ist gelinde gesagt eine Frechheit! Ich erwarte jetzt von den Verantwortlichen von Idealenergie, dass Sie mir ohne wenn und aber den Bonus auszahlen. Die Gerichtsurteile die bereits bestehen, untersagen ausserdem genau das hier gemachte Verhalten und machen ausserdem deutlich, dass Idealenergie sich nicht an die geltende Rechtsprechung hält, die durch diese Urteile festgelegt wurde! Eine Antwort auf meine E - Mails habe ich bisher nicht erhalten.


18.09.2017 | 09:34
von Andreas Schlögler-Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, leider ist die Beschwerde noch nicht gelöst, es wurde mir erneut ein Vergleich angeboten in Höhe von 100,-- Euro. Desweiteren wurde mir mitgeteilt, dass das Urteil, welches Idealenergie dieses Verhalten untersagt hat, noch nicht rechtskräftig ist. Ich werde nun im nächsten Schritt an die Schlichtungsstelle herantreten müssen.


18.09.2017 | 12:01
von Andreas Schlögler-Wolf gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mich nun doch entschlossen das Vergleichsangebot des Anbieters zu akzeptieren und die Schlichtungsstelle nicht anzurufen.




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