375 Views | 13.09.2017 | 13:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6341139

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft (Bornheim bei Landau/Pfalz)

Mahnung mit erster Zahlungserinnerung, keine Erstattung Artikel

Anfang August 2017 habe ich eine Bestellung im Hornbach-Onlineshop aufgegeben.

SCHLAGWORTE

Die Rechnung erhielt ich drei Tage nach der Bestellung, die Ware selber circa zwei Wochen später.

Die Art und Weise der Lieferung ließ schon zu Wünschen übrig:

- Dass die Verpackung nicht auseinander gefallen ist, war mehr oder weniger Zufall

- Lieferant war GLS (über dessen "Qualitäten" kann jeder selber googlen)

- Die Ware war zum Teil verkratzt.

Keine Woche nach dem Erhalt der Ware erhielt ich bereits eine Zahlungsaufforderung mit einer gleichzeitigen Mahnung. Innerhalb einer Woche nach Zustellung - wie kann das sein? Ich habe sie umgehend beglichen.

Da ich nicht alle Artikel der Warensendung benötigt habe, habe ich einen Teil der Ware umgehend zurückgesendet.

Der Gipfel der Unverschämtheit seitens Hornbach ist jedoch, dass ich auf die Erstattung der zurückgesendeten Artikel bis heute warte (>15 Tage).

Eine Mahnung innerhalb einer Woche nach Zustellung auszusprechen, selber es aber nicht schaffen die zurückgesendeten Artikel innerhalb von zwei Wochen zu erstatten ist mehr als unverschämt und dreist.

Ich erwarte die umgehende Erstattung der zurückgeschickten Artikel sowie der "Mahnpauschale".

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Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Umgehende Erstattung der zurückgeschickten Artikel sowie der "Mahnpauschale".


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


01.10.2017 | 08:24
von ReclaBoxler-6341139 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Betrag der Artikel wurde inzwischen erstattet, auf die Erstattung der Mahnpauschale warte ich wohl ewig.


19.10.2017 | 16:41
von ReclaBoxler-6341139 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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