HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft (Bornheim bei Landau/Pfalz)
Mahnung mit erster Zahlungserinnerung, keine Erstattung Artikel
Anfang August 2017 habe ich eine Bestellung im Hornbach-Onlineshop aufgegeben.
Die Rechnung erhielt ich drei Tage nach der Bestellung, die Ware selber circa zwei Wochen später.
Die Art und Weise der Lieferung ließ schon zu Wünschen übrig:
- Dass die Verpackung nicht auseinander gefallen ist, war mehr oder weniger Zufall
- Lieferant war GLS (über dessen "Qualitäten" kann jeder selber googlen)
- Die Ware war zum Teil verkratzt.
Keine Woche nach dem Erhalt der Ware erhielt ich bereits eine Zahlungsaufforderung mit einer gleichzeitigen Mahnung. Innerhalb einer Woche nach Zustellung - wie kann das sein? Ich habe sie umgehend beglichen.
Da ich nicht alle Artikel der Warensendung benötigt habe, habe ich einen Teil der Ware umgehend zurückgesendet.
Der Gipfel der Unverschämtheit seitens Hornbach ist jedoch, dass ich auf die Erstattung der zurückgesendeten Artikel bis heute warte (>15 Tage).
Eine Mahnung innerhalb einer Woche nach Zustellung auszusprechen, selber es aber nicht schaffen die zurückgesendeten Artikel innerhalb von zwei Wochen zu erstatten ist mehr als unverschämt und dreist.
Ich erwarte die umgehende Erstattung der zurückgeschickten Artikel sowie der "Mahnpauschale".
Beschwerde ist noch nicht gelöst