Durch Opodo Deutschland gelöste Beschwerde. | 192 Views | 17.09.2017 | 09:16 Uhr
geschrieben von Jochen Georg Prescher

Opodo Deutschland (Hamburg)

Storno einer Reise nicht durchgeführt

Bestell-/Kundennummer: eDream: 2768031345

Ich habe am 14.09.2017 um 11:00 h meine Flüge und mein Hotel (Reise 18.09. - 29.09.) wg. Krankheit telefonisch bei Opodo storniert. Eine Mitarbeiterin hat mich diesbezüglich sogar noch einmal telefonisch um 13:40 h kontaktiert (App.: 030/26217950).

SCHLAGWORTE

Ich habe bis jetzt (19:49 h) keine Bestätigung über - die Stornierung der Hin- und Rückflüge meine Begleitung und mich erhalten - die Stornierung des Hotels erhalten. Auf der Opodohomepage ist meine Reise als AKTIV und bestätigt gekennzeichnet. Nach 15 min Wartezeit in der Warteschleife hat mir ein schlecht Deutsch sprechender inkompetenter Mitarbeiter Opodos tatsächlich versucht zu erklären, dass die Flüge erst storniert werden, wenn das Hotel storniert sei. Dabei hat Ihre Mitarbeiterin (11:00 h Telefonat) bereits in AMADEUS entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Das Hotel habe ich separat kontaktiert, diesem liegt keine Stornoanfrage vor. Somit können auch die Flüge nicht storniert werden, laut Mitarbeiter.

Dabei sind die Flüge unabhängig vom Hotel.

Ich benötige dringend die Stornobestätigung mit Datum 14.09.2017 und die Stornoabrechnung für meine Reiserücktrittsversicherung.

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Meine Forderung an Opodo Deutschland: Unverzügliche Stornobestätigung und Stornoabrechnung sowie Entschädigung für schlechten Service.


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
09.11.2017 | 12:54
Firmen-Antwort von: Opodo Deutschland
Abteilung: Travel

Hallo Jochen,

Wir haben die Informationen überprüft. Die Rückerstattung vom Betrag wurde am 26.09.2017 durchgeführt, und diese sollen Sie schon bekommen haben. Wie freuen uns, dass alles nach Ihrem Wunsch verlaufen ist.

Gerne sind wir jederzeit für Sie da und verbleiben mit Dank für das in uns gesetzte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüssen,

Julia - Customer Care

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.09.2017 | 17:35
von Jochen Georg Prescher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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