Durch MVV Energie gelöste Beschwerde. | 496 Views | 15.09.2017 | 13:52 Uhr
geschrieben von Elina Essig

MVV Energie AG

Utopische Fernwärmerechnung

Bestell-/Kundennummer: 20136041757

Ich soll laut MVV in drei Monaten im Hochsommer 4,000 MWh Fernwärme verbraucht haben

SCHLAGWORTE

Meine Leidenszeit mit dem Unternehmen MVV begann Anfang Mai als ich im Kundencentrum am Wasserturm in Mannheim vorstellig wurde. Dabei wollte ich den Strom von meiner alten Wohnung abmelden, auf die dortige Mieterin (die dabei war) ummelden und meine neue Wohnung anmelden. Der Mitarbeiter hat für diese, meiner Meinung nach, einfachen Arbeitsschritte sehr lange benötigt. Er meldete mich in der alten Wohnung ab und schaffte es den Strom in der neuen Wohnung anzumelden. Eine entsprechende Abschlussrechnung für die alte Wohnung ging bei meiner alten Adresse ein und wurde von mir beglichen. Bei der Anmeldung der neuen Wohnung gibt es jedoch seither nur Probleme. Ich habe dem Mitarbeiter ausdrücklich mitgeteilt, dass ich einen höheren Abschlag bezahlen möchte, was dieser schlichtweg ignoriert hat. Außerdem teilte ich ihm mit, dass ich neben Strom auch Fernwärme beziehen möchte. Da der Wärmezähler in meiner neuen Wohnung im Keller in einem verschlossenen Raum ist, teilte ich dem Mitarbeiter mit, dass wir einen Termin finden müssen, an dem jemand von der MVV vorbei komme, um den Zählerstand zu meinem Einzug abzulesen, was dieser wiederholt ignoriert hat. Ich habe im August den, meiner Meinung nach, zu niedrigen Abschlag bezahlt und bekam Ende August eine Abschlussrechnung die neue Wohnung betreffend an meine alte Adresse, obwohl ich der MVV mitgeteilt habe, dass ich umgezogen bin. Darin stand, dass ich vom 15.05.2017 - 17.08.2017 4,000 MWh Fernwärme verbraucht haben soll, was schlichtweg nicht möglich ist. Dabei sind die angegebenen Monate nicht nur im Hochsommer, nein, die Heizung ist auch in diesen Monaten nicht angeschalten. Daher kann ich faktisch die angegeben 4,000 MWh nicht verbraucht haben. Zuerst dachte ich an einen Tippfehler oder ähnliches bis mir die Mitarbeiterin am Telefon mitteilte, dass der vorherige Wert (15.05.2017: 2,766 MWh) und auch die Werte davor stets geschätzt wurden. Der Wert vom 17.08.2017 sei jedoch abgelesen worden. Eine Information darüber ging bei mir nicht ein bzw. erst mit der Rechnung. Meiner Meinung nach versuchte die Mitarbeiterin am Telefon mich mit Angaben zu vertrösten. Dabei erklärte sie mir, dass der Vormieter von 08/2015 - 08/2016 5,000 MWh verbraucht habe und auf dieser Grundlage die Werte weiter geschätzt worden seien. Wie kann es dann sein, dass ich im Hochsommer, wenn die Heizung nicht eingeschaltet ist, 4,000 MWh verbraucht haben soll, der Vormieter aber im Jahr 5,000 MWh verbraucht habe? Auch dies konnte mir die Mitarbeiterin nicht erklären. Sie teilte mir weiterhin mit, dass die Schätzung zu meinem Nachteil statt gefunden habe und sie sich um eine Lösung bemühe. Sie stellte die Rechnung so ein, dass diese nicht per SEPA-Lastschriftmandat von meinem Konto abgebucht werde bis die Situation geklärt sei und erklärte, dass man sich wieder bei mir melden würde. Außerdem bemängelte ich, dass Sie doch in Zukunft sämtlichen Schriftverkehr an meine neue Adresse senden solle. Die Mitarbeiterin versicherte mir, dies im System zu ändern. Am 31.08.2017 erhielt ich wiederholt an meine alte Adresse ein Schreiben von der MVV, dass Sie bei meiner Hausverwaltung das Übergabeprotokoll anfordern würden. Am 11.09.2017 wurde, obwohl mir die Mitarbeiterin versicherte, dass die Zahlung eingestellt würde, der Rechnungsbetrag von meinem Konto abgebucht. Gemeldet hat sich jedoch bis auf die Mitteilung, dass das Übergabeprotoll angefordert würde, niemand. Wiederholt wandte ich mich an den telefonischen Kundendienst. Dieser schaute im System nach meiner vorherigen Beschwerde. Dort sei vermerkt gewesen, dass ich mich sowohl über die Strom- als auch die Fernwärmerechnung beschwert hätte, was wieder falsch ist. Ich habe mich ausschließlich über die zu hohe und meiner Meinung nach unmögliche Fernwärmerechnung beschwert, da ich in den angegeben Monaten keine Heizung verbraucht haben kann. Auch er versicherte mir, dass meine neue Adresse vermerkt sei und nun sämtlicher Schriftverkehr an die neue Adresse gehen würde. Scheinbar muss man bei der MVV drei mal (vielleicht ja auch häufiger) eine neue Rechnungsadresse angeben bis diese endlich im System übernommen wird. Dabei ging ich eigentlich davon aus, dass ein Unternehmen wie die MVV einfache Arbeitsschritte wie eine Rechnungsadressenänderung ausführen könne. Daneben gab es meiner Meinung nach keine Lösung in dem Problem der zu hohen Fernwärmerechnung, was noch viel schwerer wiegt.

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Zusammengefasst muss ich sagen, dass sehr viele Fehler bei der Anmeldung meiner Wohnung von seiten der MVV passiert sind:

1. Mein Wunsch, einen höheren Abschlag zu bezahlen, wurde ignoriert
2. Mein Anliegen, dass ein Mitarbeiter vorbei kommt, um den Zählerstand zum Einzug abzulesen, wurde ignoriert
3. Meine neue Rechnungsadresse konnten (oder wollten?) die Mitarbeiter der MVV nicht übernehmen
4. Mir wurde eine Ferwärmerechnung gesendet mit einem Verbrauch, der nicht möglich ist (Heizung ist im Hochsommer nicht an und die Höhe des Verbrauchs ist utopisch)
5. Obwohl die Mitarbeiterin mir versicherte, den Rechnungsbetrag nicht abzubuchen bis eine Lösung gefunden sei, wurde mir der Betrag abgebucht

Ich hoffe, die MVV findet eine für mich zufridenstellende Lösung für das Problem. Ansonsten sehe ich mich gezwungen den Strom- und Fernwäremanbieter zu wechseln und rechtliche Schritte einzuleiten, obwohl ich schon eine langjährige Kundin bin.

Ich warte auf eine Antwort so schnell wie möglich.

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Meine Forderung an MVV Energie AG: Stornierung und Rückzahlung der Fernwärmerechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.09.2017 | 08:32
Firmen-Antwort von: MVV Energie AG
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter ReclaBoxler-1562049, wir werden uns umgehdn um Ihr Anliegen kümmern und uns bei Ihnen melden. Wir hoffen, das Thema zu Ihrer Zufriedenheit klären zu können. Mit freundlichen Grüßen - Ihre MVV /rk

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.09.2017 | 17:38
von Elina Essig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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