Durch EWE gelöste Beschwerde. | 276 Views | 15.09.2017 | 13:59 Uhr
geschrieben von Jörg Jäger

EWE AG (Oldenburg)

Abzocke durch verlängerte Kündigungsfristen

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 6109 1622 3802

EWE hält sich nicht an eigene Kündigungsfristen und verlängert trotz ordnungsgemäßer Kündigung.

Trotz ordnungsgemäßer Kündigung am 01.09.2017 zum 15.09.2017 wurde dem Nachversorger der 25.09.2017 als Vertragsende bzw. Beginn mitgeteilt. Jede Beschwerde hierzu egal ob Fax, mündlich, per E-Mail oder Onlineformular wurde ausnahmslos ignoriert.

Jetzt habe ich Strafantrag wegen Abzocke eingereicht.

Jörg Jäger

§ 20
Kündigung
(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen
gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur
möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2
des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger soll eine
Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.
(3) Der Grundversorger darf keine gesonderten Entgelte für den Fall einer
Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des
Lieferanten, verlangen.

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Meine Forderung an EWE AG: Einhaltung des Vertrages.


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Kommentare und Trackbacks (2)


16.09.2017 | 14:07
von Jörg Jäger | Regelverstoß melden
Aus §20 geht hervor. dass es ein Grundversorgungsvertzrag ist. Mindestlaufzeit 14 Tage Kündigungsfrist,

25.09.2017 | 07:41
von Jörg Jäger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die EWE hat sich letztendlich doch besonnen und und hat jetzt Ihren Vertrag erfüllt. Schade, dass man einen solchen Aufwand (ReclaBox, 15 Schreiben, unzählige Anrufe und eine Strafanzeige) betreiben muss.


04.03.2020 | 12:04
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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