BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Nicht ausgezahlter Sofortbonus und Guthaben
Bestell-/Kundennummer: 288231
Mit der Vertragsübernahme durch die BEV begannen die Probleme.
Zunächst wurden anstelle der branchenüblichen elf oder zwölf Monate, für 13 Monate die Abschläge berechnet. Dazu kommt es, weil die BEV jeweils den angefangenen Monat als Abrechnungsmonat annimmt, anstatt diese anteilig zu berechnen bzw. die Zahlungen mit der tatsächlichen Vertragsübernahme beginnen lässt. Man könnte dies auch als Vorauszahlung betrachten. Zumindest im Übernahmemonat zahlt man an den alten und neuen Anbieter.
- Erste Abbuchung am 01.07.2016 als "Erstberechnung" in Höhe von 136,00 Euro.
- Beginn Übernahme des Vertrag am 29.07.2016.
- Danach folgten dann für weitere zwölf Monate (08/2016-07/2017) weitere Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils 136,00 Euro.
Vertraglich wurden festgeschrieben:
- ein Rabatt von 15% auf die Jahresrechnung
- Direkt- / Sofortbonus in Höhe von 225,00 Euro (Eine Trennung beider Begriffe ist in den AGB nicht festgelegt). Es wird hierbei von einem "Sofortbonus" geschrieben, der innerhalb von 60 Tagen ausgezahlt wird. (Punkt 4: Auftragsbestätigung)
Der Sofortbonus wurde bis Heute nicht ausgezahlt.
Nach der Jahresabrechnung ergibt sich ein Guthaben, auch dieses wurde nicht innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Zeitraum von sechs Wochen ausgezahlt.
Guthaben 132,23 Euro per 29.07.2017.
Somit ergibt sich eine offene Gesamtforderung in Höhe von 357,23 Euro.
26.09.2017 | 15:48
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Rein,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Neukundenbonus wurde am 08.09.2017 an Sie überwiesen. Gleichwohl sind die verbleibenden Auszahlungen angewiesen wurden.
Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Herzliche Grüße aus München
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft
- 15%-Rabatt auf die Jahresrechnung
- 225,00 € Sofort-/Direktbonus
Offen bleibt das Guthaben in Höhe von 132,23 €.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst