Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 672 Views | 22.09.2017 | 14:17 Uhr
geschrieben von Alfred Stamm

STROGON GmbH (Bonn)

Abgelehnter, vertraglich vereinbarter, Schlussbonus

Bestell-/Kundennummer: 4055013969

Von circa zehn oder mehr Stromlieferanten hatte ich nur einmal das Problem mit Doppelzähler und abgelehnter Bonus (Fa. 365AG) vor sehr langer Zeit – weshalb geht’s bei den anderen problemlos?

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Den Prozess hatte ich damals über die Schlichtungsstelle Berlin gewonnen – siehe Link Verbraucherberatung Strom – dieser genannte Fall könnte meiner sein. Den untenstehenden Links schliesse ich mich voll an und möchte noch dazu hinweisen, dass meine Doppeltarifzähler nur vorhanden ist, weil ich vor sehr langer Zeit einen Heisswasserboiler und damit Nachtstrom hatte. Dies ist aber schon lange nicht mehr der Fall, sodass es sich bei mir nur noch um ganz normalem Verbrauchsstrom im kompletten Zähler handelt. Somit entstehen keinerlei Mehrkosten für den Lieferanten, und wenn, dann nur durch Durchgangskosten, die aber überhaupt nicht mit dem verbrauchsabhängigen Bonus in Verbindung zu bringen sind, sondern höchstens bei den Grundkosten.

Und wenn Doppelzähler Grund für höhere Kosten ist, dann hat das nichts mit Bonus zu tun. Höchstens kann der Grundpreis etwas erhöht werden. Bonus und Doppeltarifzähler besteht kein Zusammenhang, da Bonus verbrauchsabhängig ist und der verrechnete Normalpreis deshalb von vornherein schon viel höher eingestuft ist, in dem der Bonus enthalten ist.

SCHLAGWORTE

Der Lieferant hat den Bonus bestätigt, obwohl ihm bekannt sein muss, dass es sich um einen Zweitarifzähler handelt, da er vorher die Gegebenheiten zu prüfen hat. Ausserdem bekommt er anfangs den Zählerstand gemeldet, nämlich mit 2 Zählerständen. Somit ist es klar ein Zweifachzähler. Er hat auch den Vertrag nicht verweigert und somit war der Bonus vertraglich festgelegt.

Wäre der Hinweis gegeben worden, dass nach Abschluss des Vertrages der Bonus verweigert würde, wäre der Vertrag gekündigt worden, denn dadurch habe ich eine sehr überhöhte Stromrechnung erhalten, für die ich keinen vorherigen Preisvergleich gebraucht hätte.

verbraucherhilfe-stromanbieter.de/neukundenbonus-verweigert-mehrtarifzaehler-doppelzaehler/

forum.energienetz.de/index.php?topic=19790.0

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Meine Forderung an STROGON GmbH: 15 % Bonus wie vereinbart und Berichtigung einer Preiserhöhung ab 01.01.2017, die nicht angekündigt war, sondern einfach verrechnet.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (6)


29.09.2017 | 17:49
von Alfred Stamm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat mir sogar ihre Internetseite blockiert. Ich habe keinen Zugang mehr und werde mich vermutlich an die Schlichtungsstelle für Energie wenden.


13.10.2017 | 17:56
von Alfred Stamm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mich an die Schiedsstelle für Energieversorger gewandt und man hat mir mitgeteilt, das die Fa. Strogon zwischenzeitlich Klage gegen mich erhoben hat und es zum Prozess kommen soll.


21.10.2017 | 10:07
von Alfred Stamm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe wegen meiner Forderung eine gerichtliche Klage vom Stromlieferanten bekomme, auf die ich Stellung nehmen soll und muss.


11.11.2017 | 11:35
von Alfred Stamm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es läuft ein Klageprozess der Firma gegen mich, gegen die ich Widerspruch eingelegt habe und es mit zahlreichen Gerichtsurteilen und Argumenten belegt habe. Nun warte ich noch auf das Weitere. Normal läuft die Reaktionszeit für die Firma an diesem Wochenende aus. Dann wäre es für mich entschieden.


05.12.2017 | 14:38
von Alfred Stamm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe am 20.12. einen Gerichtstermin


21.12.2017 | 08:59
von Alfred Stamm gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern hatte ich deswegen Gerichtsverhandlung und die Klägerin, die Fa. Strogon, musste ihre Klage zurücknehmen und einem Vergleich zustimmen, sonst hätte ich wegen einer Differenz von 19 € nochmals klagen müssen. Von 269 € wurden mir 250€ zugesprochen. Die Klägerin hat ihren Anwalt und die Gerichtskosten zu bezahlen. Das Urteil war dem Gerichtsurteil von 2016 des Amtsgerichts Regensburg gegen die 365AG angepasst. Die Klägerin hat allerdings bis 10.01.2018 noch Widerspruchsmöglichkeit, die aber m. E. nicht mehr in Anspruch genommen wird, das es nur noch mehr Kosten für die Fa. Strogon bedeuten würde.




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