Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 754 Views | 23.09.2017 | 10:07 Uhr
geschrieben von Gerd Koprek

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Jahresverbrauchsabrechnung/Auszahlung Guthaben+Bonus

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 234999/Rechnungs-ID:1V.234999-GK-9937961Z/316490

Vor Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung habe ich der BEV mitgeteilt, dass ich ausdrücklich die Auszahlung meines Bonus/Guthaben wünsche.

SCHLAGWORTE

Mit E-Mail vom 24.08.2017 wurde mir vom Kundenservice der BEV mitgeteilt, dass der einmalige Neukundenbonus über 15 % meines tatsächlichen Verbrauchs sowie mein eventuelles Guthaben auf der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen und gesondert ausgezahlt wird.

Dies ist leider nicht geschehen, sondern mit der Jahresverbrauchsabrechnung wurde mir ein Guthaben in Höhe von 351,59 Euro, ebenso der 15% Neukundenbonus in Höhe von 265,86 Euro (Betrag steht im kleingedruckten in einer Erläuterung) mit der monatlichen Abschlagszahlung verrechnet. Die Berechnung erfolgte mit einem Arbeitspreises, der nicht dem Vertrag vom 21.07.2016 identisch ist. Die neuen Abschlagszahlungen werden aber seit dem 01.09.2017 eingezogen. Eine Reduzierung/Angleichung des monatlichen Abschlags ergibt sich bereits aus dem Minderverbrauch des Abrechnungsperiode 01.09.2016 – 31.08.2017. (§40 Abs. 3 EnWG)

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Mit E-Mail vom 12.09.2017 habe ich der Regelung über der Verrechnung meines Bonus/Guthaben über die monatliche Abschlagszahlung widersprochen. Die E-Mail ist seitens des Kundenservice gelesen worden, aber eine Antwort/Auszahlung des Guthaben ist unterblieben.

Laut §40 Abs. 1 EnWG müssen Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher einfach und verständlich sein. Die für Forderungen maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen, dies ist in meiner Jahresverbrauchsabrechnung nicht der Fall, da der abgerechnete Arbeitspreis nicht identisch mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis ist und das komplette Guthaben nicht zur Auszahlung ausgewiesen ist.

Auch wird erst aus dem kleingedruckten ersichtlich, dass sich der Grundpreis ab 01.09.2017 um fast das doppelte erhöht, wobei mir im Vorfeld eine Erhöhung der Leistungen durch die BEV nicht mitgeteilt wurde, deshalb widerspreche ich dieser Erhöhung vorsorglich.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Auszahlung meines Guthabens in Höhe von 629,66 Euro auf das bekannte Konto/Fortführung des Belieferungsvertrag zu den vertraglichen Bedingungen vom 21.07.2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.09.2017 | 13:17
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Koprek,

vielen Dank für Ihre Nachricht, sowie Mitteilung über die Zahlungseingänge.

Die vertraglichen Konditionen können Sie gleichwohl Ihrer Verbrauchsabrechnung entnehmen.

Kommen Sie bei Fragen gerne direkt auf unseren Kundenservice zu.

Herzliche Grüße aus München

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.09.2017 | 09:17
von Gerd Koprek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beträge in Höhe von 351,90 Euro und 265,86 Euro wurden mittlerweile überwiesen. Eine Mitteilung hierrüber, sowie die weiterführung der bekannten Vertragsbedingungen sind nicht erfolgt.


24.10.2017 | 16:02
von Gerd Koprek endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben und Bonus wurden überwiesen.
Angaben zu den erhöhten Grundpreisen wurden nicht gemacht




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