Opodo Ltd. (Deutschland) (Hamburg)
Servicepauschale verstößt gegen BGH-Urteil
Bestell-/Kundennummer: RSKM8V
Opodo erhebt eine Servicegebühr für sämtliche gängigen Zahlungsarten und verletzt dadurch EU-Recht.
Bei der Buchung wird irgendein obskures Zahlungsmittel vorausgewählt, für das keine Gebühren erhoben werden. Für alle anderen fallen Gebühren an.
Die Praxis, das günstigste, nicht-gängige Zahlungsmittel vorauszuwählen hat der BGH in seinem Urteil I ZR 160/15 vom 26.09.2016 für Unrecht befunden, da es gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) 1008/2008 verstößt.
Aber das weiß Opodo sicher, das Urteil erging ja gegen sie.
Scheint dem Laden aber völlig egal zu sein, und sie weigern sich, die erhobenen Gebühren zurückzuerstatten.
Trotz mehrmaliger Beschwerden und Aufforderungen, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zu erstatten, beharrt Opodo darauf, im Recht zu sein.
09.11.2017 | 12:47
Abteilung: Travel
Hallo Daniel,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen überprüft und festgestellt, daß Sie mit Visa Karte bezahlt haben. Die Ermäßigung erhalten Sie nur wenn Sie mit VIABUY PREPAID MASTERCARD bezahlen. Anders fallen die Kreditkarte und Servicegebühren an. Die Gebühren werden immer vor Kauf angezeigt. Wenn SIe mit der Gebühren nicht einverstanden sind, können Sie jederzeit die Suche abbrechen. Wir bitten um Entschuldigung für den entstandenen Aufwand.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia- Customer Care
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst