Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 398 Views | 01.10.2017 | 21:16 Uhr
geschrieben von Markus Menzel

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Falsche Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 242098901858

Bereits wenige Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses habe ich die E.ON darauf hingewiesen, dass der Zählerstand nicht richtig übermittelt wurde (evtl. vom Vermieter, der zunächst Vertragspartner der E.ON war, evtl. ist der Fehler aber auch bei der E.ON entstanden, das lässt sich nicht mehr rekonstruieren). Da ich ohne mein Wissen Kunde bei E.ON wurde, wegen einer Zählerverwechslung hat mich mein alter Anbieter abmelden müssen, da bin ich automatisch in die Fänge von E.ON geraten, habe ich bereits nach kurzer Zeit wieder gekündigt.

SCHLAGWORTE

Mit Übermittlung des Abschlusszählerstandes (145) habe ich erneut darauf hingewiesen, dass der Zählerstand bei Vertragsbeginn bereits höher war, als zum Ende des Verhältnisses. (Zum besseren Verständnis: Vermieter Abschlusszählerstand 159 --> wurde mit ihm auch so endabgerechnet und natürlich von ihm an mich weitergegeben, da ich ja Verbraucher des Gases war/bin).

Vorher wurde mir vom "Kundenservice" geraten, den Zählerstand nicht korrigieren zu lassen, da das, so zumindest die Aussage der Mitarbeiterin dort, nur zu weiteren Verwirrungen führen würde. (Jo! --alles andere aber leider auch!)

Bei Vertragsende lag der Zählerstand also bei 145, also im Vergleich zu 159 (Beginn) deutlich niedriger. Aus diesem Grunde darf hier lediglich der Grundpreis für die Laufzeit von 105 Tagen in Anrechnung gebracht werden und nicht der Arbeitspreis (Beschaffungspreis), da dieser ja bereits mit der Rechnung von meinem Vermieter, also defakto auch von mir, bezahlt wurde. Ich habe also in der Laufzeit kein Gas, zumindest kein noch nicht bereits bezahltes Gas, verbraucht. Das will oder kann man bei E.ON aber nicht verstehen.

Auf eine schriftliche Beschwerde meinerseits, mit der Bitte um Richtigstellung und, ausdrücklich, schriftliche Beantwortung meiner Beschwerde, bekam ich eine E-Mail, dass man vergeblich versucht hätte, mich telefonisch zu erreichen. Ich schrieb erneut zurück, dass ich telefonisch nicht zu erreichen sei und um schriftliche Beantwortung bzw Richtigstellung bitte. Bis heute ist nichts passiert. Man kommt wohl auch nicht auf die Idee, dass ich, aus welchen gesundheitlichen Gründen auch immer, zur Zeit nicht telefonieren kann. Aber so weit denkt man dort offensichtlich nicht. Schöner Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Menschen und toller Service. --> Ich war vorher bereits E.ON Kunde und habe wegen des miserablen Kundenservices und der mangelnden Transparenz dort gekündigt - wie sich jetzt wieder zeigt, die goldrichtige Entscheidung.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Richtigstellung der Rechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.10.2017 | 07:52
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Herr Menzel,

es tut uns leid, dass Sie verärgert sind und bitten dafür ausdrücklich um Entschuldigung.

Wir kümmern uns sehr gern um Ihr Anliegen und prüfen dieses schnellstmöglich. Wir werden uns auf jeden Fall in den kommenden Tagen wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Vielen Dank.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


07.10.2017 | 21:05
von Markus Menzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man will sich mal wieder mit mir in Verbindung setzen. Ich bin gespannt.
.


14.10.2017 | 21:26
von Markus Menzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion von E.ON


20.10.2017 | 08:15
von Markus Menzel | Regelverstoß melden
Seit über 2 Wochen warte ich vergeblich auf die versprochene Antwort von E.ON. Das die Entschuldigung nicht ernst gemeint war und es sich dabei lediglich um eine Standard-Floskel handelt, ist offensichtlich! Meine Güte, was für eine erneute, grandiose Schlechtleistung! Sie können richtig stolz sein, ich habe schon viel erlebt, aber Ihr Kundenservive toppt wirklich alles, nur leider im Negativen! Nie wieder E.ON! Und ich kann nur jedem von diesem "Unternehmen" abraten!

28.10.2017 | 21:53
von Markus Menzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.02.2019 | 12:46
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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