Durch Center Parcs gelöste Beschwerde. | 533 Views | 04.10.2017 | 13:16 Uhr
geschrieben von A. Schlegel

Center Parcs Germany GmbH (Köln)

Beschwerde

Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer [1019113-1505744597]

Diese E-Mail habe ich am 18.09.17 an Ihren Kundenservice geschickt, mit der Bitte um Bearbeitung und Rückmeldung bis zum 25.09.17

SCHLAGWORTE

Bis jetzt ist nix passiert!

Ich haben gestern am 17.09.17 ein Aufenthalt im Park Bostalsee vom 3.11 - 5.11 gebucht. Mit der Buchuchngsnummer: 5422975 Das wurde auch sofort per pay pal bezahlt. Transaktionscode 83X69728W6556852T Das Geld wurde schon abgebucht und von pay pal kam auch sofort die Bestätigungsemail. Leider kam bis jetzt keine E-Mail von Center Parcs. Die Buchung ist auch definitiv bis zu Ende gegangen und wurde nicht abgebrochen. Sonst gäbe es keine abbuchung und E-Mail von PayPal
Daraufhin habe ich heute mittag ihren Kundenservice angerufen und um Klärung und Hilfe gebeten. Mit dem Ergebnis, dass ihr Kollege mich als unfähig ein Passwort zu merken dargestellt hat und mir eine Nummer von der Buchhaltung in Niederlanden gegeben hat, um das zu klären. Ich habe dort angerufen und leider kein Wort verstanden, da ich leider weder niederländisch noch französisch kann. Desweiteren hat der besagte Kollege behauptet, dass mein Passwort bei my Center Parcs schon 29 resetet und mir neu zugeschickt wurde. Was definitiv nicht stimmt und eine schlicht unwahre Behauptung und Frechheit ist. Er hat jetzt einfach mein Account da gelöscht und ich soll mich neu anmelden und ein Passwort aussuchen, was ich mir merken kann. Er hat mir nicht bei der Klärung geholfen, sondern einfach an die Buchhaltung in Niederlanden verwiesen und eine neue Buchung mit der Buchungsnummer: 5453566 gemacht, die ich noch bezahlen muss. Per Überweisung, was ich garnicht wollte.

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Was mit den 263,32€ die ich gestern an center parcs überwiesen habe, hat mir bis jetzt leider keiner sagen können. Jetzt kann ich noch dem Geld hinterherrennen und mich mit PayPal rumschlagen. Ich als Stammkunde (das wäre der 7. Aufenthalt) bin sehr enttäuscht und unzufrieden. Wir werden uns mit sicherheit einen weiteren Aufenthalt gründlich überlegen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schlegel

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Meine Forderung an Center Parcs Germany GmbH: Sofortige Erstattung von 263,32€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.10.2017 | 11:20
Firmen-Antwort von: Center Parcs Germany GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Familie Schlegel,

mit großem Bedauern haben wir Ihre Buchungserfahrungen wahrgenommen. Sie dürfen versichert sein, dass uns Ihre widerfahrende Situation äußerst leid tut. Gerne möchten wir Ihnen behilflich sein.

Wir haben Ihnen soeben eine Mitteilung an Ihren ReclaBox Account zukommen lassen. Bitte loggen Sie sich zu diesem Zweck dort ein. Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Center Parcs Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (3)


04.10.2017 | 14:30
von ReclaBoxler-7222003 | Regelverstoß melden
Traurig, aber in der Service-Wüste Deutschland zunehmend häufiger.

1: Gespräche aufzeichnen. Das dürfen Sie. Denn niemand kann oder darf sie daran hindern, das Gespräch über ein Land zu führen, in dem solches auch ohne Hinweis erlaubt ist.

2. Bei solchen callcenter-Antworte (r) n sofort und sehr deutlich mit Strafklage drohen.

3. Diese dann auch per Einschreiben androhen. Rückforderung des überwiesenen Betrages zzgl. allfälliger Kosten für Warterei, Telefon usw.

Grundsätzlich hat eine deutsche Firma nicht an ein callcenter im Ausland zu verweisen; die haben das im Inland zu bearbeiten, wenn die Firma im Inland registriert ist (ist sie). Die Firma hat auch kein Anrecht darauf, dass Sie irgendwelche Sprachen sprächen: Geschäftssprache war bei Abschluss Deutsch, ist und bleibt also deutsch. Ein Niederländer, der nicht deutsch spricht. extrem selten, sehr wahrscheinlich gelogen. Callcenter halt. Die Firma hat auch kein Anrecht auf irgendwelche Verwaltungskosten-Erstattung, die die selbst gegen Ihren Willen erzeugt haben. Sowas ist schlicht kriminell!

Aber die auffallend vielen Beschwerden allein hier zeigen es: Die Firma setzt auf dubioses Gebaren, wohl in der Hoffnung, dass Sie den Betrag ans Bein streichen. Sollten Sie nicht! Klage bleibt Ihnen nach Verstreichen der ersten Mahnung vorbehalten, und Sie sollten davon Gebrauch machen. Denn Gerichtsverfahren sind zwingend öffentlich, von den Kosten für die verlierende Firma mal abgesehen. Und der Beweis für die Transaktion ist mittels Geld-Übermittler leicht vorlegbar.

05.10.2017 | 20:18
von A. Schlegel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt keinerlei Reaktionen seitens center parcs. Bin mittlerweile am überlegen einen Anwalt einzuschalten.


13.10.2017 | 08:48
von A. Schlegel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei einem netten Telefonat wurde alles sofort gelöst und die Situation entspannt. Warum nicht gleich so Center parcs.? Würde man sich ne menge Ärger ersparen.




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