626 Views | 03.10.2017 | 17:54 Uhr
geschrieben von Emanuel Spatharis
Ich habe seit 2013 ein BHKW Vaillant Eco Power 1.0 mit einem Vollwartungsvertrag, in dem einem eine 24 stündige Behebungszeit versprochen wird, der im übrigen auch eine Stange Geld kostet :-(
Seit Einbau hatte ich schon mehrfach einen Stillstand des BHKW's, nie hat man die 48. Std eingehalten, aber jetzt soll ich bei einem Stillstand seit dem 29.09.2017 bis zum 18.10.2017 warten, bis endlich ein Monteur kommt und ein fehlerhaftes Kabel wechselt. (Fehlercode: Abgassensorkabel defekt)
Meine Forderung an Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG:
Einhaltung der versprochenen Responsezeit, Entschädigung für die entgangene Stromerzeugung.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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