Durch bravofly gelöste Beschwerde. | 319 Views | 02.10.2017 | 16:56 Uhr
geschrieben von Felix Winkel

bravofly (Chiasso)

Storno AirBerlin Flug

Bestell-/Kundennummer: 1065304265

Hallo,

ich habe leider einen Flug mit AirBerlin nach New York gebucht. Nun ist bekanntlich diese Airline insolvent. Ich habe mich bei bravoflybravofly am 27.09.2017 telefonisch gemeldet und es hieß, dass eine besondere Abteilung sich der Fragestellung annimmt und sich bei mir meldet. Das ist bisher nicht geschehen. Ich bekam aber nach dem Telefonat eine E-Mail mit der Bestätigung bekommen, dass mein Hinflug um einen Tag nach vorne verschoben wurde und dieses bestätigt ist. Das war in dem Telefonat nicht so abgesprochen worden.

Da es keine E-Mailadressse von bravofly gibt, möchte ich wissen, ob ich meinen Flug stornieren kann und ich dementsprechend die Flughafensteuern und Gebühren zurückerhalte.

Danke.

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Meine Forderung an bravofly: Stornierung / Erstattung von Flughafensteuern - Gebühren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.10.2017 | 17:19
Firmen-Antwort von: bravofly
Abteilung: Online Marketing

Sehr geehter Herr Winkel,

Vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit uns.

Wir bedauern sehr, dass Ihre Flüge von Air Berlin storniert worden sind.

Wie Sie bereits von unserem Kundenservice per Email informiert worden sind hat die Airline in Ihrem Fall leider keine andere Flüge zur Verfügung gestellt.

Wie Sie bereits wissen, hat Air Berlin am 15. August 2017 ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg angemeldet. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die folgenden Informationen der Airline weiterleiten:

• Für alle bis zum 15. August 2017 ausgestellten Tickets ist keine Rückerstattung mehr möglich.

• Betroffene Passagiere können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche aus der Insolvenzmasse geltend machen.

Wir werden Sie bezüglich der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen,

Bravofly

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.10.2017 | 18:13
von Felix Winkel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo Kundenservice,

Jedoch gibt es doch gemäß des Urteiles des europäischen Gerichtshofes, dass bei einem stornierten Flug die Kosten für Steuern und Gebühren zurück gezahlt werden müssen.

www.finanztip.de/flugstornierung/

Ich bitte um entsprechende Stellungnahme dazu.

Danke
Felix Winkel


15.10.2017 | 19:35
von Felix Winkel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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