Durch Unitymedia NRW gelöste Beschwerde. | 1240 Views | 04.10.2017 | 11:14 Uhr
geschrieben von Frau Wern

Unitymedia NRW GmbH (Köln)

Häufige Störverhalten- Vertragsbrüche, keine Entschädigung

Bestell-/Kundennummer: 834705402

Unitymedia soll rechtlich sicherstellen, dass ich mit dem Vertrag übereinstimmend auf die Dienste, wie das Telefon, Internet und HD-Sender, aktiv zugreifen darf – ich jederzeit die Möglichkeit der Nutzung habe, ganz nach „meinem“ Wunsch. Und nicht, wie Unitymedia mir das vorgibt.

SCHLAGWORTE

Ich habe oft geschrieben, die massiven Störungen mitgeteilt, die HD-Störungen sogar mit vielen Fotos eindeutig bewiesen und eine Entschädigung für das mehrfache Störverschulden gefordert.

Bis heute nimmt Unitymedia eine negative/ablehnende Haltung ein.

Beim Totalausfall/abrupte Verbindungsabbrüche von Telefon/Internet funktioniert nur mein Handy mit Prepaid-SIM-Karte… (Festnetz ist ja tot) Damit rufe ich auch die Hotline an, bis zu drei Mal am Tag. Durch Unitymedia zahle ich immer drauf.

Das Call-Center ist keine Hilfe! An die Grenzen gehend lange Wartezeiten. Schlussfolgernd der Kontaktabbruch.

Insgesamt habe ich weitaus mehr als fünf Stunden Warteschleife hinter mir und das auf meine Prepaid-Kosten.

Die Äußerung von Unitymedia in einem Antwortschreiben, wie der folgenden, ich zitiere wörtlich… „Des Weiteren haben wir Ihnen bereits Gutschriften erteilt… und erteilen keine weitere…“ ist eine missachtende Haltung dem Kunden gegenüber.

Klingt regelrecht nach einer böswilligen Unterstellung, in übler Weise!

Ersatzabgeltend zu Recht, für die bereits früher begangenen Vertragsverstöße /zahlreichen unzumutbaren Leistungsbeeinträchtigungen.

Kurz zusammengefasst, handelt es sich um neu hinzugekommene:

36 Tage HD-TV von Unitymedia gänzlich zunichte gemacht.

35 Tage die FSK-PIN nicht aktiv gewesen, trotz mehrfacher Anfragen

länger als 30 Stunden Telefon/Internet im Monat August von Unitymedia gänzlich zunichte gemacht.

Damit gibt Unitymedia mir weiter vor, wann ich auf die vertragliche Leistung zugreifen darf und wann nicht, verhindert eine reibungslose Anschlussnutzung, dennoch stellt Unitymedia im vollen Wert Anforderungen an mich.

Die Ersatzforderungen gegen Unitymedia, die Schädigerseite, erhalte ich weiter aufrecht und weise noch einmal auf meine Schreiben hin…:

– UM gemeldete TV-Störungen am 30.07.2017… UM über entstörte Leitungen informiert am 04.08.1,207

Ausfall-Zeitraum 28.07. bis 03.08.2017

– UM gemeldete TV-Störungen am 21.08.2017… UM über entstörte Leitungen informiert am 23.08.2017

Ausfall-Zeitraum 17.08. bis 22.08.2017

– UM gemeldete TV-Störungen am 03.09. + 06.09. + 09.09.2017… UM über entstörte Leitungen informiert am 13.09.2017

Ausfall-Zeitraum 31.08. bis 11.09.2017

– UM gemeldete Telefon+Internet-Störungen am 30.08.2017, für den Zeitraum August :

Löst/entschädigt Unitymedia das Problem endgültig sachgerecht, fair und kulant im Sinne des Verbrauchers?

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Meine Forderung an Unitymedia NRW GmbH: Ersatzforderung/Entschädigung für angerichteten Schaden.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


11.10.2017 | 14:32
von Frau Wern gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Konnte per Email-Verkehr geklärt werden.




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