Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)
Einseitige Vertragsänderung ohne Einwilligung des Kunden
Bestell-/Kundennummer: GF133175115
Stromanbieter stellt einseitig die Zahlungsweise von Lastschrift auf Überweisung um.
Ich habe meinen Stromliefervertrag rechtzeitig gekündigt, dies wurde so auch vom Anbieter bestätigt. Gleichzeitig kam aber auch folgende Mail:
mit Vertragsabschluss haben Sie Fuxx-Die Sparenergie GmbH ermächtigt, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Die Kündigung Ihres Stromliefervertrags wurde zum 31.07.2018 bestätigt, infolgedessen kann von der erteilten Ermächtigung zukünftig nicht mehr Gebrauch gemacht werden.
Wir bitten Sie, künftige Abschlagszahlungen i. H. v. 34,00 Euro mit Fälligkeit und Angabe Ihrer Vertragsnummer [xyz] zu überweisen. Ihr nächster Abschlag ist zum 01.11.2017 fällig.
Für die Überweisung steht Ihnen folgendes Konto zur Verfügung:
[xyz]
Falls Sie noch Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne. Geben Sie bei der Kontaktaufnahme bitte stets Ihre Vertragsnummer an.
Ich habe geantwortet:
bitte verwenden Sie weiterhin das Lastschriftverfahren, um Abschläge und Jahresabrechnungen einzuziehen, solange bis die Schlussrechnung nach Vertragsende eingezogen wurde.
Muss ich dazu ein neues SEPA-Mandat ausfüllen oder können Sie das bisherige reaktivieren?
Als Antwort bekam ich den selben Text nochmal. Die Zahlungsweise ist Vertragsbestandteil und kann daher nicht einseitig ohne mein Einverständnis geändert werden. Wenn es Fuxx nicht möglich ist, weiterhin die Abschläge per SEPA-Lastschrift einzuziehen, dann kann ich auch gerne alles in der Jahresabrechnung bezahlen. Aber ich werde nicht jeden Monat einzeln den Abschlag überweisen!
05.10.2017 | 13:27
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrter ReclaBoxler-7195849,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
Danach haben die mir geantwortet, dass sie das SEPA-Mandat weiter verwenden wollen. Im Kundenportal steht jedoch noch "Überweisung" als Zahlungsart. Wenn der Abschlag am 1.11.2017 wie gewohnt via Lastschrift eingezogen wird, dann werde ich die Beschwerde hier auf gelöst setzen, ansonsten hole ich mir Rechtsbeistand um die fristlose Kündigung durchzusetzen.