Constructa-Neff Vertriebs-GmbH (München)
Neff E-Herd. B44M42N3/01 FD. 9410000237
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei o. g. Herd, Kaufdatum 10/2014 ist durch starken Rostbefall die hintere Abdeckung des Backofens herausgebrochen. Die Halterung der Umluftheizung sowie die Oberseite des Backraumes sind ebenfalls von mächtig viel Rost befallen. Dieses kann ja wohl bei einem Gerät der Premium Marke aus dem BSH Konzern nicht sein.
Nach mehrmaligen Kontakten wurde mir angeboten, (erst gratis), dann aber doch kostenpflichtig einen Techniker zu uns zu schicken, der sich das ganze einmal anschauen wird.
In meinen Augen ist es völlig sinnfrei dafür noch zu zahlen, dass man sich ein schrottreifes Gerät noch mal ansehen soll.
Zur weiteren Klärung des Sachverhaltes und Erstellung eines Kulanzangebotes erwarte ich einen kostenfreien "Vor Ort" Termin mit einem Servicetechniker aus Ihrem Hause.
Mit freundlichem Gruss
Frank Wilden
09.10.2017 | 10:18
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Wilden,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme über ReclaBox sowie das freundliche Telefonat vom heutigen Tag.
Auch zukünftig stehen wir Ihnen über die bekannten Kontaktdaten des Werkskundendienstes für Rückfragen oder im Bedarfsfall zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Werkskundendienst für Neff Hausgeräte
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wilden
die Firma Neff hat sich bei mir gemeldet und hat mir mitgeteilt das der entstandene Schaden an dem Backofen von mir verursacht wurde, wegen Lebensmitteln welche im Heizraum abgekühlt worden sind,
weshalb der Schaden am Gerät entstand.
(Was von meiner Seite nicht erfolgt ist)
Die Firma Neff beruft sich dadrauf, daß das Gar-gut aus dem
Backofen zu nehmen ist, und dann die
Klappe zu schließen um den Backofen abzukühlen.
Dadurch würden keine Schäden am Gerät entstehen.
Die Firma Neff hat mir ein Austauschangebot unterbreitet was eigentlich eine Frechheit ist.
Sie bieten mir einen Backofen an für einen Sonderpreis von 430 Euro, Den Backofen gibt es bei idealo für 410 Euro zu kaufen.
Ich werde jetzt meinen Anwalt einschalten und das dann gerichtlich klären lassen
ich bin von der Firma Neff schwer enttäuscht, das die mir die Schuld in die Schuhe schieben will und von Kulanzansprüchen noch nie etwas gehört zu haben scheint.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Wilden