Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 353 Views | 11.10.2017 | 16:21 Uhr
geschrieben von Björn Sumfleth

Grüner Funke (Leipzig)

Nicht angekündigte und unangemessene Preiserhöhung 2016

Bestell-/Kundennummer: GF271485115

Bonus zurückgehalten, Preise ohne Info erhöht, zweifelhafte Geschäftspraktiken

Vorab ein wirklich gut gemeinter Rat: Ich kann diese Unternehmen in keinester Weise empfehlen. Ich hatte viel Ärger und Arbeit! Schauen Sie einfach mal hier, wieviele Beschwerden es zu diesem Unternehmen gibt.

SCHLAGWORTE

Ich wechsle den Stromanbieter sehr regelmäßig und hatte bisher mit keinem Anbieter Probleme. Jetzt ist wohl mal so weit :-)

Zusammenfassung:

Wechsel über Check24 (Mitte August 2016) und Übernahme der Belieferung (01.01.2017) lief reibungslos.

Sofortbonus (140 Euro) wurde nicht wie vereinbart innerhalb von 8 Wochen ausgazahlt. Nachfrage nach ca. 11 Wochen. Antwort: Bonus sei hängen geblieben. Nun gut. Bonus kam tatsächlich kurze Zeit später, allerdings nur anteilig. Telefonische Nachfrage ergab, dass alles korrekt sei, sich der Bonus nach dem geschätzten Jahresverbrauch richte. Dem ist nicht so, was der Berater jedoch anders sah. Folge: Schriftliche Beschwerde mit Verweis auf AGB. Rest des Bonus wurde zeitnah ausgezahlt. Das hat in meinen Augen System.

Monate später habe ich den Vertrag sehr rechtzeitig zum Jahresende gekündigt. Diese wurde bestätigt, mit dem Hinweis, dass das SEPA-Mandat damit hinfällig sei und ich künftig überweisen müsse. Nun gut, wenn sie es so wollen. Lächerlich ist es trotzdem.

Dann schaute ich zufällig mal in mein Kundenaccount und stellte fest, dass dort nicht die vereinbarten 28,75 ct/kwh hinterlegt waren, sondern 29,34ct/kwh. Ich fragte telefonisch nach und es wurde mir eine Weiterleitung und Korrektur zugesagt. Nichts passierte. Ich schrieb eine Email und bekam relativ zeitnah einen Anruf. Der Preis wurde lt. MA aufgrund der Erhöhung der EEG-Umlage aus dem Oktober 2016 erhöht. Davon wusste ich nichts, wurde meines Wissens darüber auch in keinster Weise informiert, konnte also von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht auch keinen Gebrauch machen.

Ich schrieb also folgende Email (22.09.2017) :

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Beanstandung des aktuell für meinen Tarif hinterlegten Arbeitspreises wurde ich heute von einem freundlichen Mitarbeiter

darauf hingewiesen, dass die Preiserhöhung auf Grundlage der Erhöhung der EEG-Umlage vom 14.10.2016 erfolgte.

Ich bin in solchen Dingen sehr sorgfältig und kann mich nicht daran erinnern, über eine Erhöhung des Arbeitspreises um die EEG-Umlage informiert worden zu sein.

Daher bitte ich um schriftliche Mitteilung, wann ich in welcher Form über die Preiserhöhung informiert wurde.

Weiterhin verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, warum eine Erhöhung der EEG-Umlage um 0,53 Ct eine Erhöhung der Arbeitspreises um 0,59 Ct zur Folge hat. Ich zweifle folglich die Billigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an.

Ich bitte um eine Stellungnahme bis 06.10.2017.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.


Mit freundlichen Grüßen

Björn Sumfleth

und bekam am 05.10.2017 folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Sumfleth,

wir nehmen Bezug auf Ihr Anliegen vom 28.09.2017.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am 12.08.2017 galten die Preise mit Stand 01.01.2016.

Hierauf wurden Sie mit Ihrer Auftragsbestätigung in Kenntnis gesetzt.

Die Weitergabe festgelegter Preisbestandteile geht mit Ihrer eingeschränkten Preisgarantie konform.

Da die EEG-Umlagen zum 01.01.2017 erhöht wurden, wurde Ihr Arbeitspreis um diese staatlich festgelegte Anpassung erhöht.

Falls Sie noch Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne. Geben Sie bei der Kontaktaufnahme bitte stets Ihre Vertragsnummer an.

Ihre Vertragsnummer: GF271485115

Mit freundlichen Grüßen

Leider wird in der Mail keine meiner Fragen beantwortet, weshalb ich nun folgende Mail schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Nachricht. Leider beantwortet diese keine meiner gestellten Fragen. Zudem war der Vertragsabschluss am 12.08.2016, nicht 2017. Ich zitiere daher meine ursprüngliche Email und
bitte Sie, diese bis zum 15.10.2017 zu beantworten. Andernfalls werde ich den Sachverhalt an die Schlichtungsstelle Energie geben.
Ich bitte Sie weiterhin, von einer telefonischen Kontaktaufnahme abzusehen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Beanstandung des aktuell für meinen Tarif hinterlegten Arbeitspreises wurde ich heute von einem freundlichen Mitarbeiter

darauf hingewiesen, dass die Preiserhöhung auf Grundlage der Erhöhung der EEG-Umlage vom 14.10.2016 erfolgte.

Ich bin in solchen Dingen sehr sorgfältig und kann mich nicht daran erinnern, über eine Erhöhung des Arbeitspreises um die EEG-Umlage informiert worden zu sein.

Daher bitte ich um schriftliche Mitteilung, wann ich in welcher Form über die Preiserhöhung informiert wurde.

Weiterhin verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, warum eine Erhöhung der EEG-Umlage um 0,53 Ct eine Erhöhung der Arbeitspreises um 0,59 Ct zur Folge hat. Ich zweifle folglich die Billigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an"

Kurzum:

1. Ich will wissen, wann und wie ich über die Preiserhöhung informiert wurde.

2. Warum ist die Erhöhung höher als EEG-Umlage ausgefallen.

Da ich der Meinung bin, dass ich nicht informiert wurde, bewerte ich die Preiserhöhung als nicht rechtens.

Ich bin gespannt, was da noch kommt, besonders im Hinblick auf die Abschlussrechnung inkl. Auszahlung des Neukundenbonus.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Grüner Funke: Zurücknahme der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.10.2017 | 16:21
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrter Herr Sumfleth,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


14.10.2017 | 16:32
von Björn Sumfleth gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!