Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 240 Views | 11.10.2017 | 15:00 Uhr
geschrieben von Kl. Becker

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Mietwagen bezahlt, kann aber nicht bereitgestellt werden

Bestell-/Kundennummer: 13144617

Ich habe via Check24 einen Mietwagen angemietet. Dieser sollte am 10.10.2017 um 14:30 Uhr am Flughafen Malaga bei Interrent übernommen werden (Distributor: Auto Europe). Am späten Nachmittag des 09. Oktober erhielt ich von meiner Airline die Nachricht, dass aufgrund des Fluglotsenstreiks in Frankreich der Flug annulliert wurde. Damit gab es keine Chance mehr, den Mietwagen kostenfrei zu stornieren.

SCHLAGWORTE

Nachdem eine Umbuchung des Fluges auf den 11. Oktober vorgenommen war, erfolgte der erste Anruf bei Check24. Dort wurde die neue Flugnummer mit Ankunftszeit entgegengenommen und der Hinweis gegeben, die Firma Interrent am Flughafen über die neue Abholzeit zu informieren. Diese war aber weder telefonisch noch per Fax erreichbar.

Nächster Anruf bei Auto Europe mit der Info, dass nur Check24 die Änderungen vornehmen kann. Also wieder bei Check24 angerufen, aber im Hinblick auf die Uhrzeit (21:40 Uhr) konnte die Mitarbeiterin am Abend keine Klärung mehr herbeiführen und bat um erneuten Anruf am Morgen des 10. Oktober. Diese Telefonate brachten dann folgendes Ergebnis:

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für die Nutzung des Mietwagen-Vergleichs von CHECK24.

Nach Rücksprache mit Ihrem Vermieter Interrent und Ihrem Veranstalter Auto Europe müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass der Vermieter Interrent das Fahrzeug für maximal 24 Stunden ab dem Anmietzeitpunkt bereithalten kann und nicht länger. Wir konnten, trotz mehrfacher Versuche, bedauerlicherweise keine andere Regelung für Sie erwirken. Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle die Kosten bei Ihrer Airline einzureichen. Wir werden Ihnen selbstverständlich umgehend ein Alternativangebot zukommen lassen.

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Wir möchten uns an dieser Stelle vielmals für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Bei Rückfragen erreichen Sie unser Service-Team: aus Deutschland unter 089 - 24 24 11 44 oder aus dem Ausland unter +49 (89) 24 24 11 44 zu folgenden Zeiten: Mo. - So. 08:00 - 22:00 Uhr.
Für Fragen nach Ihrer Fahrzeugrückgabe erreichen Sie unsere Spezialisten zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 – 14:00 Uhr.

Ich wollte keine Stornierung, sondern den reservierten und bezahlten Wagen lediglich später abholen. Dies scheiterte dann wohl letztlich an den 2 h Zeitdifferenz ausserhalb der oben genannten 24-Stunden-Frist (die ich übrigens bis heute nirgendwo in den mir zur Verfügung gestellten Unterlagen entdecken konnte!).

Der Hinweis auf Erstattung durch die Airline ist auch nicht zielführend, da bei streikbedingten Flugausfällen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Zu guter Letzt erhielt ich dann noch ein Angebot zur Neuanmietung eines Mietwagens. Dieses Angebot war jedoch dreimal so teuer und wurde von mir nicht weiterverfolgt.

Herzlichen Dank für eine zeitnahe Bearbeitung im voraus.

Viele Grüße

Klaus Becker

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Kostenerstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.10.2017 | 15:00
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für die Nutzung des Mietwagen-Vergleichs von CHECK24.

Wir bedauern sehr, dass es zu diesen Unannehmlichkeiten gekommen ist. Bitte beachten Sie, dass die Abholuhrzeiten eingehalten werdne müssen, da der Vermieter sonst das Recht hat das Fahrzeug weiter zu vermieten.
In den separatzugeschickten Buchungsdokumenten weisen wir Sie darauf hin.

****
Auszug Merkblatt: "Abholzeit Halten Sie die Abholzeit ein. Evtl. steht Ihr Wagen sonst nicht mehrzur Verfügung. "

***

Eine Verletzung der Informationen liegt demnach von unserer Seite nicht vor. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir uns jedoch entschlossen, Ihnen einen 20,00€ Gutschein für die nächste Buchung zugewähren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.10.2017 | 07:55
von Kl. Becker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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