Durch Stromio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 979 Views | 14.10.2017 | 12:17 Uhr
geschrieben von Marc Le

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio ignoriert BGH-Urteil zu Sonderkündigungsrechten

Bestell-/Kundennummer: 122775177

Das Unternehmen Stromio GmbH hat meine sofortige Kündigung per Einschreiben vom 09.01.2016 gemäß § 41 Abs. 3 EnWG ignoriert und stattdessen ein Vertragsende zum Ende der Festlaufzeit (31.12.2016) kommuniziert. Gleichtzeitig wurde die Einzugseermächtigung mit sofortiger Wirkung von mir widerrufen.

SCHLAGWORTE

Stromio hat sich rechtswidrig darüber hinweg gesetzt und einfach weiter abgebucht.

Meine erneute Mitteilung, dass der Vertrag bereits Mitte Januar beendet wurde und ich meine Einzugsermächtigung widerrufen wurde, wurde nach langer Zeit beantwortet, jedoch wurde wieder geltendes Recht ignoriert und weiter abgebucht.

Ich habe dem irgendewann ein Ende gesetzt und die abgebuchten Beträge vollumfänglich zurückbuchen lassen. Daraufhin setzte Stromio die Frima Tesch Inkasso mit den üblichen haltlosen Drohungen ein.

Nachdem die Verbraucherzentrale zwischenzeitlich die rechtswidrigen Geschäftsbedingungen der Firma Stromio im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens überprüfen ließ und der Klage der Verbraucherzentrale durch mehrere Instanzen (LG Düsseldorf, OLG Düsedlorf) entsprochen wurde, hatte sich auf Grundlage der durch Stromio initiierten Revision der BGH sich mit dem Thema zu beschäftigen.

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DEr BGH hat am 05.07.2017 final bestätigt (AZ VIII ZR 163/16), dass den Kunden ein Sonderkündigungsrecht aufgrund gestiegener Abgaben und Preise zusteht. Das Urteil war die logische Konsequenz vergangener Rechtssprechuzng der EuGH.

Nachdem die Belästigungen durch Tesch Inkasso aufgehört haben, erhalte ich heute, Monate nach Entscheidung des BGH, ein Schreiben der RA Kanzelei Christoph Zeiler aus Leverkusen, der irgendwelche fiktiven Forderungen aus Zeiträumen nach Wirksamkeit der Kündigung einfordert. Es wird ein Mahnbescheid angedroht und die sonst von Inkassounternehmen typische Drohkulisse aufgebaut.

Ich werde dem Mahnbescheid, sofern er eintrifft, natürlich widersprechen und sehe dem Klageverfahren mit äußerster Gelassenheit entgegen.

Ich möchte hier nur einmal die Geschäftspraktiken dieses Unternehmes kommunizieren.

Scheinbar ist Ihnen jedes Mittel recht, um an Geld zu kommen und Verbraucher werden ohne Rechtsgrundlage mit haltlosen Forderungen unter Druck gesetzt.

Ich empfehle den Leuten standhaft zu bleiben und diesen Machenschaften nicht nachzugeben.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.10.2017 | 14:15
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


17.10.2017 | 14:47
von Marc Le noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat sich nicht gemeldet


09.11.2017 | 23:18
von Rainer H. | Regelverstoß melden
Das klingt alles sehr bekannt. Tesch Inkasso und den netten Herr Zeiler aus Leverkusen kenne ich auch schon.

Das lustgste war die Bettelei von Tesch, ich möge doch bitte die Forderungen begleichen und sie würden mir auch helfen, das Schuldanerkennungsformular auszufüllen und Ratenzahlung wäre uch kein Problem.

Ich habe mittlerweile einen Mahnbescheid erhalten, diesem widersprochen und warte jetzt auf die Klage. Dann geht der Spaß richtig los.

02.12.2017 | 19:33
von Marc Le noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Stromio macht nun reduzierte Kosten für Stromlieferungen geltend, die nach Ende des Vertrages erbracht worden sein sollen.

Das per BGH beschlossenen Sonderkündigungsrecht wird nach wie vor ignoriert.

Ich werde einem potenziellen Mahnbescheid widersprechen und den Vorgang in ein Gerichtsverfahren führen und dort klären lassen.

Ich werde hier weiter berichten und ggf. Verbraucherzentrale und Aufsichtsbehörde informieren.

hier wird geltendes Recht mit Füßen getreten und beharrlich versucht abzuzocken.


23.09.2020 | 23:00
von Marc Le endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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