Durch Unitymedia Hessen gelöste Beschwerde. | 199 Views | 23.10.2017 | 09:14 Uhr
geschrieben von Heidi Selkins

Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (Köln)

Widerspruch nach § 355 BGB

Bestell-/Kundennummer: 102521001

Anfrage eines Receivers für den Fernsehempfang in HD angeboten wurde ein internetfähiges Komplettpaket u. Wechsel des TelAnbieters, obwohl ich weder Internet noch Computer o. ä. besitze und es auch nicht vorhabe zu besitzen.

Als ich die Bestätigung des o. g. Angebotes nach drei Tagen erhielt, legte ich sofort am 20.06.2017 Widerspruch schriftlich per Einschreiben und Rückschein ein.

SCHLAGWORTE

Das Paket was zwei Tage später eintraf, ließ ich sofort zurückgehen - "Annahme verweigert".

Nun kommt der Cluo: Die erste Abbuchung war Ende Juni, ließ ich sofort zurückholen.

Kurz darauf eine weitere Abbuchung, Anruf bei der Bank - zurückholen. So ging das noch bis Ende August. Ich legte mehrfach Beschwerde ein, Reaktionen waren wieder eine Abbuchung. Auf meine Beschwerde erhielt ich am 19.09.2017 endlich Antwort, dass man im Hause Unitymedia die Rückbuchungen akzeptiert bzw. storniert hat, da ja die Hardware ebenfalls als Retoure verzeichnet wurde. Ich dachte, nun ist ja alles gut, der FALL endlich abgeschlossen.

Zwei einfache Vorgänge: Widerspruch innerhalb 14 Tagen - Retoure der Hardware gutschreiben. Es sollte doch möglich sein, diese zu beiden Vorgänge dem Kunden bestätigen und alle weiteren norwendigen Schritte veranlassen, damit ein Abschluss erfolgt.

Weitgefehlt: Nach diesem klärenden Schreiben vom 19.09.2017 kam eine Rechnung mit einer Aufrechnung und einer Restforderung von € 5,00. Dem wurde meinerseits widersprochen. Ende September wurden wieder 92,36 Euroo abgebucht - Ein SEPA-MANDAT WURDE NIE ERTEILT. Auch diesen Betrag ließ ich über m. Bank zurückholen.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Am 13.10.2017 erreichte mich wieder ein sehr freundliches Schreiben einer anderen Dame vom Beschwerdemanagement mit dem zentralen Satz:

"Der Widerruf wurde erfasst und die Entgelte gutgeschrieben". Weiter heißt es in dem Schreiben:

"Wir haben den Betrag von 77,36 Euro am 02.10. zur Erstattungan Sie an unsere Bank weitergeleitet. Bitte prüfen Sie den Zahlungseingang.

Durch die von Ihnen veranlasste Rückbuchung in Höhe von 92,36 Euro sind nun offene Forderungen entstanden, welche von Ihnen zu zahlen sind."

Eine Überweisung von Seiten UM ist nicht eingegangen. Kann das jemand verstehen? Wo faktisch nie eine Forderung bestand, weil alles zurückgebucht wurde, entsteht plötzlich eine Forderung aus dem NICHTS?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG: Abschluss eines einfachen Geschäftsvorfalles.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


17.11.2017 | 12:31
von Heidi Selkins gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde hat sich dahingehend gelöst, dass die Flut an Rechnungen und Mahnungen stillschweigend aufhörte ohne irgendeine Entschuldigung für die monatelange Verschleppung der unprovesionellen Sachbearbeitung in diesem Fall.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!