Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 796 Views | 25.10.2017 | 08:58 Uhr
geschrieben von Heinz Kabel

Immergrün Energie (Köln)

Willkürliches Kündigungsdatum von Immergrün trotz fristgerechter

Bestell-/Kundennummer: 2161004749

Willkürliches Kündigungsdatum von Immergrün trotz fristgerechter Kündigung durch neuen Stromabieter und von mir selbst.

Am 16.10.17 einen neuen Stromanbieter direkt ausgewählt und dort einen neuen Vertrag zum 01.01.2018 abgeschlossen. Den neuen Stromanbieter bevollmächtigt, den laufenden Vertrag (Beginn 01.01.2017 - Laufzeit 12 Monate - Kündigungsfrist 6 Wochen) bei Immergrün fristgerecht zum 31.12.17 zu beenden.

SCHLAGWORTE

Nun Kündigungsbestätigung am 19.10.17 von Immergrün erhalten, mit den Beendigungsdatum 19.10.18.

Neuen Anbieter und Immgrün sofort angeschrieben und um Berichtigung gebeten. Neuer Anbieter teilte mir darauf mit, dass dieser wie im Vertrag vereinbart die Belieferung zum 01.01.18 beantragt und bei Immergrün den Vertrag zum 31.12.17 kündigt hat.

Von Immergrün bisher keine Stellungnahme.

Aufgrund der Tatsache, dass Immergrün die Abmeldung zum 19.10.18 beim Netzbetreiber gemeldet hat, hat nun auch der neue Anbieter die Belieferung erst zum 20.10.18 bestätigt. Ich gehe hier von einer reinen maschinellen Bearbeitung ohne Menschenverstand aus.

Ich fordere Immergrün, wie bereits pers. per Email am 19.10.17 geschrieben, hiermit wie folgt auf, ungeachtet dessen werde ich ebenfalls die Schlichtungsstelle Energie, Berlin einschalten, was dann für Immergrün mit weiteren Kosten verbunden sein wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vertrag bei immergrün-Energie GmbH hat am 01.01.17 begonnen und endet fristgerecht durch die Kündigung zum 31.12.17, denn mein neuer Vertrag bei xxx wurde zum 01.01.2018 beantragt und xxx wurde gleichzeitig zur Kündigung Ihres Vertrags zum 31.12.2017 bevollmächtigt. Bitte nehmen Sie daher die Vertragskorrekte Beendigung Ihres Liefervertrags zum 31.12.2017 vor. Ich weiße Sie darauf hin, dass mir Ihre (365 AG) Machenschaften reichlich bekannt sind und Sie nicht gerade besten Ruf im Internet als Stromanbieter haben.

Daher kündige ich nun persönlich vorsorglich den bei Ihnen noch bestehenden Stromliefervertrag fristgerecht zum 31.12.2017.

Auch sehe ich mich ggf. in einem Rechtsstreit Ihnen gegenüber gelassen entgegen, sollten Sie mir und xxx nicht bis zum 27.10.2017 die korrekte Beendigung des Liefervertrags zum 31.12.2017 schriftlich mitteilen, den ich bin im Besitz einer privaten Rechtsschutzversicherung. Seien Sie sich gewiss, dass ich aufgrund meines doch hohen Alters bereits die eine oder andere „Schlacht“ erfolgreich gewonnen habe.

Noch mit freundlichen Grüßen

Heinz Kabel

P. S. Hiermit untersage ich Ihnen bereits heute die telefonische Kontaktaufnahme mit mir und fordere Sie auf, mir grds. alle Anliegen und Entscheidungen schriftlich, gerne per Email, mitzuteilen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Vertragskündigungsbestätigung zum 31.12.17 schriftlich und entsprechende Meldung an den Netzbetreiber


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.10.2017 | 08:58
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Kabel,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (4)


28.10.2017 | 01:37
von Heinz Kabel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ups, nur ein Einzelfall oder ein Umdenken im Tun der Firma Immergrün bzw. 365 AG?

Nach meiner Rückmeldung wie von Immergrün geschrieben mit dem Link auf meine Beschwerde, kam relativ schnell die Entscheidung per Email:

"Ihr Vertrag mit o. a. Vertragsnummer endet aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht am 31.12.2017.

Wir werden die Netzabmeldung zum 31.12.2017 für Sie in Auftrag geben. "

Nun warte ich mal, bis auch wirklich die entsprechende Meldung an den Netzbetreiber mit 31.12.17 geht. Danach kann man erst den Fall als "gelöst" melden.


31.10.2017 | 02:40
von Heinz Kabel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis erfolgte noch keine Meldung an den Netzbetreiber mit Da zum 31.12.17.


09.11.2017 | 00:25
von Heinz Kabel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Status immer noch offen, zwar hat Immergrün mir schriftlich die ordnungsgemäße Meldung an den Netzbetreiber zum 31.12.17 bestätigt, aber der neue Anbieter hat mir noch nicht entsprechend den neuen Vertag zum 01.01.18 bestätigt. Daher muss ich erst diese Rückmeldung abwarten, ob alles richtig gelaufen ist. Bis dann bleibt der Fall "offen".


14.11.2017 | 18:22
von Heinz Kabel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun hat Immergrün wie gefordert die Abmeldung beim Netzbetreiber Kündigungskonform zum 31.12.17 vorgenommen und der neue Stromanbieter konnte mir den neuen Stromliefervertrag auch zum 01.01.2018 bestätigen.

365AG - Immergrün: Warum müsst Ihr Euch das immer geben? Mit Sicherheit bringt es Euch ehe weniger an Kunden ein, als wenn Ihr solche Dinge einfach lasst, zumal spätestens bei Gericht die Sache nicht zu Euren Gunsten ausgeht. Konzentriert Euch lieber auf einen besseren Service und um einen besseren Ruf, dann klappt es auch wieder mit mehr Kunden! Andere Energielieferlanten haben es Euch bereits vorgemacht, warum noch warten!




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