Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 293 Views | 26.10.2017 | 15:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8214959

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Unzulässige Strompreiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 8JUN16012349

Vertragsnummer: 8182965117

SCHLAGWORTE

In Ihrem Kundenportal ist mir durch Zufall vor einigen Tagen eine erhebliche Preiserhöhung meines Stromtarifs aufgefallen. Bis zum Ablauf des ersten Vertragsjahres am 30. September 2017 betrug der Arbeitspreis meines Tarifs 0,2231 € pro kWh, nun ist er laut Angabe im Kundenportal auf 0,2920 € pro kWh gestiegen. Die Preiserhöhung des Arbeitspreises beträgt damit mehr als 30 %.

Sie sind verpflichtet mich rechtzeitig über eine Strompreiserhöhung zu informieren und mir ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Weder per Post noch per E-Mail erhielt ich eine Information zu einer geplanten Preiserhöhung.

Des Weiteren ist eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als 30 % nicht angemessen und damit unbillig (vgl. § 315 BGB). Mein Vertrag enthielt keinen Neukundenbonus, Sie dürfen die Preise also nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung anpassen. Eine derartige Erhöhung würde wohl keiner Überprüfung standhalten.

Die Strompreiserhöhung ist damit unzulässig und mir ist ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen.

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Arbeitspreis von 0,2231 € pro kWh auch für das laufende Vertragsjahr (oder Sonderkündigungsrecht)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.10.2017 | 15:48
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrter ReclaBoxler-8214959,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fuxx Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


29.10.2017 | 15:51
von ReclaBoxler-8214959 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.11.2017 | 15:57
von ReclaBoxler-8214959 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.11.2017 | 12:01
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


14.11.2017 | 12:03
von ReclaBoxler-8214959 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man hat mir nun ein Sonderkündigungsrecht zum 24.11.2017 eingeräumt, bis dahin gilt der alte Arbeitspreis.




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