Durch Fuxx-Die Sparenergie gelöste Beschwerde. | 672 Views | 28.10.2017 | 13:19 Uhr
geschrieben von Renate Heiß

Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)

Unangemessene und versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 8345475170

Am 12.09.2017 habe ich von Fuxx-Die Sparenergie GmbH! die Jahresabrechnung erhalten.

SCHLAGWORTE

Bis 31.08.2016 (1Jahr) hatte ich einen Energiepreis von 0,175168 €. Ab dem 01.09.2016 wurde der Preis ohne vorherige Meldung um 35 % erhöht!

Auf meine Beschwerde bei FUXX erhielt ich als Antwort ein Schreiben vorgelegt, datiert auf den 16.11.2015, dass ich damals angeblich erhaltenhaben sollte, und mir die Erhöhung von 20,85 Ct. auf 28,19 Ct. zum 01.09.2016 angekündigt wurde. Ich bestreite dieses Schreiben, das 2 Jahre zurückliegt, je erhalten zu haben.

Nun habe ich 1 Jahr lang tatsächlich diesen deutlich überhöhten Energiepreis von 28,19 Ct. als Abschlag bezahlt, ohne während dieser Laufzeit auch nur einmal darauf verwiesen worden zu sein.

Am 29.09.2017 stellte ich meine Kündigung zu, aufgrund des 35%igen Preisanstiegs. Als frühester Wechseltermin ist mir erst der 31.08.2018 bestätigt worden.

Zu klären ist:

1. bei Änderungen des Tarifes besteht sofortiges Kündigungsrecht?

2. Preisanstieg = tatsächlichen Stromkostenentwicklung?

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Meine Forderung an Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Erstattung der unangemessenen Preissteigerung, sofortige Kündigung bestätigen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.10.2017 | 13:19
Firmen-Antwort von: Fuxx-Die Sparenergie GmbH
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrte Frau Heiß,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fuxx Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


30.10.2017 | 10:34
von Renate Heiß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zu Punkt 1. Sofortiges Kündigungsrecht wurde eingeräumt.
zu Punkt 2. Erhielt keine Antwort zu der unangemessenen Preissteigerung von 35 %, das meines Erachtens in keinem Verhältnis zu der tatsächlichen Preisentwicklung steht und somit dem Prinzip der Billigkeit nicht gerecht wird. Damit ist die Preiserhöhung als potenziell unzulässig einzustufen und zurück zu zahlen.


02.11.2017 | 12:05
von Renate Heiß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die angebotene Kündigung bestätigt, allerdings noch keinen Termin, wann der Vertrag abläuft.

Wegen der 35%igen Erhöhung des Strompreises erhielt ich bislang keine Stellungnahme


23.11.2017 | 16:56
von Renate Heiß gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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