238 Views | 28.10.2017 | 14:27 Uhr
geschrieben von Hanna Fella

Philips Deutschland GmbH (Hamburg)

Defektes Gerät

Bestell-/Kundennummer: Kulanzangebot Nr. 5208368

Vor fünf Jahren entschieden wir uns für die Anschaffung eines neuen Fernsehers - ein Philips 46PFL9706K/02 sollte es sein. Die Vorteile lagen auf der Hand: viele interessante Funktionen, eine gute Qualität und eine erfolgreiche und etablierte Marke. Hierfür kann man auch mal mehr Geld – über 2.000 Euro - investieren.

SCHLAGWORTE

Leider sollten wir diese Entscheidung später bereuen. Angefangen mit sich aufhängenden Bildern, über Tonaussetzer bis schließlich hin zu einem vollkommenen, dauerhaften Versagen des Fernsehers.

Da wir das Gerät über einen lokalen Händler gekauft haben, war dieser unser 1. Ansprechpartner. Er stellte fest, dass der Fehler auf ein defektes Treibermodul zurückzuführen ist und stellte eine Kulanzanfrage bei Philips. Der Hersteller reagierte mit einem am 05.10.2017 zugesandten Kulanzangebot. Demnach wurde ein entsprechendes Ersatzteil bestellt und die entstehenden Kosten werden von Philips gedeckt. Wir waren begeistert von dieser kundenfreundlichen Reaktion des Herstellers.

Am 10.10.2017 dann die enttäuschende Nachricht von Philips: Man habe erfahren, dass das erforderliche Ersatzteil z. Z. nicht mehr verfügbar sei. Daher muss uns nun mitgeteilt werden, „dass nach Prüfung der zugesandten Dokumentationen, aufgrund des Gerätealters eine weitere Kulanzentscheidung nicht gegeben ist“. Man sei sich aber auch den Erwartungen der Kunden an das Produkt bewusst und es sei daher das generelle Bestreben, auch nach der Garantiezeit im Falle eines Defekts eine zufriedenstellende Lösung anbieten zu können.

Dieses „Lösungsangebot“ wurde uns, auch nach einem entsprechenden Anruf beim Kundencenter, nicht unterbreitet. Unsere Erwartungen – sowohl an das Produkt, als auch an den Hersteller Philips und dessen „Kundenservice“ – wurden leider sehr enttäuscht.

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Meine Forderung an Philips Deutschland GmbH: Einhalten des Kulanzangebotes.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.11.2017 | 16:04
von Hanna Fella noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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