Durch Höffner endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 258 Views | 30.10.2017 | 20:47 Uhr
geschrieben von A. Reinhardt

Höffner (Schönefeld)

Falsche Telefonauskunft dch. Fachberater

Falsche Telefonauskunft - Bestellung eines hochwertigen Stuhls nicht möglich - Keine Entschuldigung.

Da wir noch eine Gutschrift haben und gerne einen hochwertigen Drehstuhl von DXRacer kaufen wollten, der aber nicht auf der Seite des Online zu sehen ist, habe ich mich extra telefonisch bei einem Berater der Fachabteilung erkundigt, ob man im Möbelhaus Stühle dieses Herstellers aus einer Serie bestellen kann, die Online nicht aufgeführt ist. Der Berater bejahte meine Frage, sodass wir uns auf den Weg nach Fürth machten.

SCHLAGWORTE

Als wir bei diesem Berater waren, suchte der erst mal im Höffner-Online-Shop nach dem von uns gewünschten Stuhl, um uns dann mitzuteilen, dass wir bei Höffner nur die Stühle aus dem Sortiment im Online-Shop kaufen können.

Wozu habe ich angerufen? Sollten wir nur ins Möbelhaus gelockt werden, um dort dann doch einen anderen Stuhl zu kaufen?

Der Berater hat sich nicht entschuldigt. Bei der Information habe ich nachgefragt, ob wir wenigstens den Betrag der Gutschrift ausgezahlt bekommen, da wir bei Höffner nicht einmal etwas Hochwertiges bestellen können und wegen telefonischer Falschauskunft Zeit und Geld vergeudet haben. Die Dame hat das kategorisch verneint, den ganzen Vorgang aber auch nicht bedauert.

So gewinnt man keine Kunden, ich werde doch wieder zur Konkurrenz gehen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Höffner: Bestellung des gewünschten Stuhls mit Anrechnung der 33% Rabatt der aktuellen Aktion oder Auszahlung unserer Gutschrift.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


06.11.2017 | 22:00
von A. Reinhardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe auch direkt an Höffner eine E-Mail mit dem Beschwerde-Text gesendet, aber bisher ist keinerlei Reaktion erfolgt, außer der automatischen Antwort, dass die Mail eingegangen ist.


21.11.2017 | 08:08
von A. Reinhardt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.12.2017 | 18:45
von A. Reinhardt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!