Immergrün Energie (Köln)
Umstellung Lastschrift -> Überweisung & angeblicher Negativsaldo
Bestell-/Kundennummer: 21611016885
Immergrün stellt nach fristgemäßer Vertragskündigung wegen regulärem Anbieterwechsel unzulässigerweise die Zahlung von Lastschrift auf Überweisung um und unterstellt einen Negativsaldo, der nachweislich nicht vorhanden ist.
Zum Januar 2017 schloss ich LEIDER über Verivox einen Stromliefervertrag mit immergrün. Seit Vertragsbeginn hat immergrün die Abschläge immer zu Beginn eines Monats von meinem Bankkonto abgebucht, das selbstverständlich immer gedeckt war.
Zum Januar 2018 habe ich wieder über ein Vergleichsportal einen Stromanbieterwechsel beauftragt, also ganz regulär zum Ablauf der 12 Monate Vertragslaufzeit bei immergrün.
Am 06.10.2017 erhielt ich diese E-Mail von immergrün:
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"Ihr Stromliefervertrag endet zum 20.01.2018. Aufgrund dessen - bzw. aufgrund eines bisher nicht schriftlich erteilten SEPA-Mandates - kann von der erteilten Ermächtigung zukünftig nicht mehr Gebrauch gemacht werden. Daher werden die fälligen Abschlagsbeträge nicht mehr per Lastschrift von Ihrem Konto mit der IBAN XXX eingezogen werden können. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Die bis zum Vertragsende noch anstehende (n) Abschlagszahlung (en) leisten Sie daher bitte rechtzeitig bei Fälligkeit immer per Überweisung. Wir weisen dringend darauf hin, dass Sie bei sämtlichen Überweisungen Ihre Vertragsnummer 21611016885 angeben, da Ihre Zahlung nur so Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden kann. Ihr monatlicher Abschlag beträgt 97 EUR. "
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Dem habe ich mit Schreiben vom 08.10.2017 (dieses ging nachweislich per E-Mail am 08.10.2017 sowie am 11.10.2017 per Einschreiben Rückschein bei immergrün ein) widersprochen und immergrün aufgefordert, die Abschläge weiterhin abzubuchen. Ich wies immergrün auch auf die Unzulässigkeit dieses Vorgehens nach aktueller Rechtssprechung (AZ: 26 O 505/15) hin. Hilfsweise habe ich immergrün (obwohl m. E. unnötig, da bereits bei Bestellung über Verivox erteilt) in diesem Schreiben erneut die Einzugsermächtigung erteilt und darum gebeten, mir - sofern immergrün dies für erforderlich halten sollte - ein Formular zum Erteilen des SEPA-Lastschriftmandats zukommen zu lassen.
Kleines aber nicht unerhebliches Detail: Lt. AGB von immergrün gilt: "Erteilt der Kunde dem Energieversorger kein SEPA-Lastschriftmandat oder widerruft der Kunde ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat, ist der Energieversorger berechtigt, dem Kunden für den zusätzlichen Bearbeitungs- und Buchungsaufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,00 € brutto pro Einzelüberweisung zu berechnen. "
Von dieser Bearbeitungspauschale stand in der E-Mail kein Wort. Wer wiederholt in Zahlungsverzug gerät, verliert lt. AGB von immergrün den Anspruch auf die Boni. Also willkürliche und unzulässige Umstellung der Zahlungsart PLUS Verschweigen der für die aufgezwungene Zahlungsart anfallenden Zusatzgebühr - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Doch damit nicht genug der Tricks von immergrün:
Besagtes Formular zum Erteilen des SEPA-Lastschriftmandats schickte mir immergrün ohne jede weitere Antwort auf mein Schreiben am 14.10.2017 per E-Mail zu. Wie in dieser E-Mail von immergrün gefordert, übermittelte ich das ausgefüllte und von mir unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat am 22.10.2017 per E-Mail (zusätzlich auch noch per Post) und setzte immergrün in dieser E-Mail die Frist, mir bis Montag, 30.10.2017 zu bestätigen, dass sie die Abschläge weiterhin per Lastschrift abbuchen werden, da ich mich ansonsten gezwungen sehen würde, den nächsten Abschlag per Überweisung zu zahlen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten (da ja am 31.10. bundesweiter Feiertag ist, sollte die Anweisung der Überweisung m. E. spätestens am 30.10. zur Mittagszeit erfolgen, damit das Geld Anfang November bei immergrün ist).
Nachdem ich am 30.10.2017 mittags noch keine Antwort von immergrün erhalten hatte, habe ich die Abschlagszahlung per Überweisung angewiesen (natürlich inklusive der Bearbeitungsgebühr).
Später am 30.10.2017 schickte mir immergrün dann eine E-Mail, die an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten ist:
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"Wir freuen uns, dass Sie wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten. Der Bankeinzug kann jedoch erst wieder für Sie eingerichtet werden, wenn Ihr Vertragskonto einen ausgeglichenen Saldo aufweist, das heißt, Ihr Konto darf nicht im Minus sein.
Der Saldo Ihres Vertragskontos beläuft sich zum 30.10.2017 auf: -97,00 Euro
Sofern es sich hier um einen negativen Saldo handelt (in diesem Falle finden Sie ein Minuszeichen vor dem Betrag) verweisen wir auf die Ihnen bereits übermittelten Mahnungen und bitten um unverzüglichen Ausgleich. "
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Negativer Saldo? Mahnungen? Das ist eine ganz infame Lüge: Es wurden ja bislang immer ZU BEGINN eines Monats die Abschläge abgebucht. Nachweislich wurde am 02.10. der aktuelle Abschlag von meinem Bankkonto abgebucht. Es ist also ausgeschlossen, dass am 30.10. ein negativer Saldo zu meinem Vertragskonto vorliegt. Der nächste Abschlag ist zu Beginn des nächsten Monats, also November, fällig. Es ist jetzt aber noch Oktober. Und die Überweisung für November wurde von mir am 30.10. angewiesen.
Ich erwäge, rechtliche Schritte wegen dieser ganz offensichtlichen Lüge (Verleumdung?) sowie wegen der unzulässigen Umstellung von Lastschrift auf Überweisung inlusive des Verschweigens der damit einhergehenden Bearbeitungsgebühr einzuleiten. Außerdem werde ich den Vorgang der Bundesnetzagentur melden.
03.11.2017 | 11:05
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler ANTSCH,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung