Durch Opodo Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 483 Views | 06.11.2017 | 10:16 Uhr
geschrieben von Malan

Opodo Deutschland (Hamburg)

Gebühren bei Zahlung per Kreditkarte bei Opodo

Opodo erhebt eine Servicegebühr für Kreditkartenzahlung von knapp 15%.

Verstoß gegen BGH Urteil!

Bei der Buchung wird irgendein obskures Zahlungsmittel vorausgewählt, für das keine Gebühren erhoben werden. Für alle anderen fallen Gebühren an.

Die Praxis, das günstigste, nicht-gängige Zahlungsmittel vorauszuwählen hat der BGH in seinem Urteil I ZR 160/15 vom 26.09.2016 für Unrecht befunden, da es gegen Art. 23 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) 1008/2008 verstößt.

Trotz mehrmaliger Beschwerden und Aufforderungen, die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zu erstatten, beharrt Opodo darauf, im Recht zu sein.

Bei mir wurden knapp 15% Gebühren für einen Flug nach London fällig für die Bezahlung per Kreditkarte. Anfragen bei Opodo gerichtet an die Geschäftsleitung verlaufen ins leere, lediglich ein Verweis auf die AGB´s wurde mir erteilt. In diesen findet sich allerdings kein Hinweis auf 15% Gebühren. In der mir erstellten Rechnung sind nicht einmal die Gebühren ausgewiesen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Opodo Deutschland: Erstattung der Gebühren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.11.2017 | 10:05
Firmen-Antwort von: Opodo Deutschland
Abteilung: Travel

Hallo Malan,

Die Ermäßigung erhalten Sie nur wenn Sie mit VIABUY PREPAID MASTERCARD bezahlen. Anders fallen die Kreditkarte und Servicegebühren an. Die Gebühren werden immer vor Kauf angezeigt. Wenn SIe mit der Gebühren nicht einverstanden sind, können Sie jederzeit die Suche abbrechen. Wir bitten um Entschuldigung für den entstandenen Aufwand.

Mit freundlichen Grüßen,

Julia- Customer Care

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


12.11.2017 | 10:15
von Malan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Konflikt ist leider nicht gelöst. Opodo verweist auf eine kostenlose Bezahlmöglichkeit mittels einer dubiosen Kredidkarte welche in Deutschland überhaupt nicht gängig und bekannt ist. Der Gesetzgeber hat auf gewöhnliche kostenlose Bezahlmöglichkeiten hingewiesen. Gebühren von wucherhaften 15% vom Reisepreis will Opodo nicht ertstatten. Selbst wenn man die Geschäftsleitung anschreibt kommen immer nut standartantworten vom Kundenservice.


19.11.2017 | 13:44
von Malan endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nicht gelöst, ich sag nur nie wieder Opodo! Die Firma bleibt dabei, keine Erstattungen der Gebühren und verweist auf eine kostenlose Bezahlmöglichkeit mit einer "VIABUY PREPAID MASTERCARD" Diese Karte hat wohl in Deutschland kein Mensch! Ich bin der Meinung Opodo verstößt klar gegen geltenes Recht dem Kunden eine kostenlose Bezahlmöglichkeit einzuräumen und zwar mittels in Deutschlang gängigen Bezahlmöglichkeiten und nicht mit einer unbekannten VIABUY PREPAID MASTERCARD. Meine Familie meine Freunde und Arbeitskollegen sind jedenfalls gewarnt und werden bei diesem Portal nichts buchen! Ich werde noch an verschiedene Fernsehsender schreiben, um auch im Falle einer Ausstrahlung noch mehr Verbraucher warnen zu können.


22.11.2017 | 17:36
von Opodo

Hallo Malan, Wir Bedauern die Unannehmlichkeiten. Es tut uns Leid, dass Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind. Gerne werden wir Ihren Fall wieder überprüfen. Wir bitten Sie, und privat zu kontaktieren, indem Sie folgendes Formular ausfüllen: https://tinyurl.com/ka77d8u Einer von unseren Agenten wid sich dann mit Ihnen in Kontakt setzen. Mit freundlichen Grüßen, Julia - Customer Care





Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!