BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Verwirrende Verbrauchsabrechnung / Fehlender Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr.229468 / Kunden-Nr.293743
Mein Stromvertrag lief bis 30.09.2017. Nachdem ich am 25.10.2017 die Schlußabrechnung schriftlich angemahnt hatte, erhielt ich am gleichen Tag eine E-Mail mit folgendem Wortlaut:
„Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die Erstellung einer Abrechnung einige Zeit benötigen.
Erst, nachdem der Verteilnetzbetreiber den gemeldeten Zählerständen zugestimmt hat, ist es uns möglich, eine Rechnung zu erstellen und auf Schätzungen zu verzichten.
Für die Erstellung einer Abrechnung hat der Gesetzgeber uns als Energieversorger nach § 40 Abs. 4 EnWG einen zeitlichen Rahmen von bis zu sechs Wochen zugestanden…“
Der Stromzählerstand wurde pünktlich am 30.09.2017 per E-Mail gemeldet.
Die Schlußrechnung wurde schließlich am 26.10.2017 von BEV erstellt. Hieraus ergibt sich ein Guthaben von 315,41 Euro auf bereits von mir geleistete Zahlungen. Der vertraglich vereinbarte einmalige Wechselbonus von 15 % des Jahresverbrauchs wurde darin allerdings nicht berücksichtigt. Mir stehen insgesamt 550,70 Euro zu.
Der Sofortbonus hingegen wurde am 05.12.2016 meinem Bankkonto gutgeschrieben.
Auszüge aus der fraglichen Verbrauchsabrechnung: „ Ihre bisherige monatliche Stromzahlung im vergangenen Belieferungsjahr betrug 157,00 Euro… Ihre neue monatliche Stromzahlung beträgt 137 Euro…Ihr positives Guthaben wird bei der Berechnung der monatlichen Stromzahlung berücksichtigt…. “
Anfang Juli 2017 hat mich die BEV mit attraktiven Konditionen telefonisch überredet, bei der BEV zu bleiben. Die neuen Konditionen wurden mir daraufhin am 06.07.2017 schriftlich bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich den Versorger zwar schon gewechselt, doch konnte ich den Vertrag noch innerhalb der 14-tätigen Frist widerrufen.
Eine Verrechnung des Gesamtguthabens mit künftigen Abschlägen wurde niemals vereinbart.
Ich habe der BEV eine Frist bis 10.11.2017 gesetzt, mir das Gesamtguthaben aus dem Erstvertrag zu überweisen. Andernfalls werde ich automatisch rechtliche Schritte einleiten.
Darüber hinaus sind die Konditionen aus dem Zweitvertrag seitens der BEV in der vereinbarten Form einzuhalten.
07.11.2017 | 06:42
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Champagne,
Danke für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Umstände.
Wir haben Ihre Anliegen für Sie geklärt.
Die Umlage Ihres Bonus als Guthaben auf Ihren Verbrauch haben wir rückgängig gemacht.
Die Auszahlung an Sie ist bereits erfolgt.
Ansonsten gelten selbstverständlich die mir Ihrem Tarifwechsel vereinbarten Bedingungen.
Wir sind sicher, nun alles zu Ihrer Zufriedenheit auf den Weg gebracht haben.
Falls Sie noch Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Ich verstehe nicht, daß man Kunden auf diese Weise vergrault. Solche Vorgänge hinterlassen einen bitteren Nachgeschmack.