BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Auszahlung der Boni, nicht vorab mitgeteilte Preiserh. etc.
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 360488
Boni sowie Guthaben sollen plötzlich verrechnet werden, obwohl Auszahlung vereinbart war. Zudem plötzlich nur noch 77,16€ Bonus statt insg. 210€. Abschlagszahlung nicht verringert, obwohl fast die Hälfte weniger verbraucht wurde. Versteckte Preiserh
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Rechnung vom 27.10.17, die bei uns am 3.11.17 eingegangen ist, mit o. g. Rechnungsnummer, (Nummer in Mail vom 5.11, Kd. Nr. s.o.) teilen wir Ihnen hiermit folgende Beschwerde und Aufforderung mit.
Wir sind äußerst unzufrieden und empört mit der Art und Weise wie mit uns als Kunde umgegangen wird. Dies resultiert aus folgenden Sachverhalten. Zu allererst 1) wurde der Grundpreis von 6,30€/monatl. auf 14,68€/monatl. zzgl Stromsteuer erhöht. Das ist mehr als das doppelte! Das größere Übel ist, dass uns hierüber vorab keine Mitteilung erbracht wurde, was gegen Punkt 6.2 Ihrer AGB sowie gesetzlich gegen §41 (3) EnWG "Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. " verstößt.
Zudem verstößt dies gegen §3 (1) PAngV "Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und aller spezifischen Verbrauchssteuern (Arbeits- oder Mengenpreis) gemäß Satz 2 im Angebot oder in der Werbung anzugeben", da dieser Preis inkl. aller Steuern ausgewiesen sein müsste und so nach Ihrer Art für den Endverbraucher unverständlich ist!
Des Weiteren 2) wurde uns zu Beginn versprochen, dass wir nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres alle Boni AUSGEZAHLT bekommen - summiert belief sich dies auf eine Summe von 210€, zusammengesetzt aus 15% Neukundenbonus und einem Sofortbonus. Hierbei sind wir sogar den Kompromiss eingegangen, den Sofortbonus nicht SOFORT sondern nach dem ersten Jahr zu erhalten. Nun beläuft sich der Bonus plötzlich nur noch auf 77,16€ brutto. Und soll mit der monatlichen Abschlagszahlung verrechnet werden. Hiermit erklären wir uns NICHT einverstanden.
Hier kommen wir zu 3) Zu Vertragsbeginn wurde eine Abschlagszahlung von 60€ mtl. bei einem Jahresverbrauch von 2.500 kwH vereinbart. Dies wurde nach kurzer Zeit einfach auf insg. 76€, weil wir kumuliert insg. mehr verbrauchen WERDEN würden. Uns wurde zugesichert, dass die Abschlagszahlung im folgenden Jahr wieder entsprechend reduziert würde, wenn dem nicht so ist. Tatsächlich haben wir 1.700kwH statt der vereinbarten 2.500kwH und statt der von Ihnen vermutetet 3.095kwH! verbraucht! Nun wollen Sie unsere Abschlagszahlung von 76€ auf gerade mal 66€ / mtl. herabsenken und das nur nach Berücksichtigung des Bonus'. D.h. Ohne die Umlage von 77,16€ auf 12 Monate, würde dies ca. 70€ monatlich bedeutet, obwohl wir fast die Hälfte Ihrer Vermutung weniger verbraucht haben. Dementsprechend fordern wir, dass unsere Abschlagszahlung deutlich geringer, also unserem Verbrauch entsprechend angepasst wird. Und das OHNE Berücksichtigung des Bonus'. Dieser soll ausgezahlt werden.
Ergänzend zu 3) wurden drei Zahlungen des neuen Jahres, die lt. Ihrer Rechnung nur noch mit 66€ veranschlagt sein sollten, dennoch mit 76€ berrechnet.
Außerdem 4) Sind wir NICHT damit einverstanden, dass unser Guthaben von 438,59€! mit den Stromzahlungen verrechnet wird. Wir fordern die Ausbezahlung des Guthabens, wie es versprochen wurde!
Dies alles haben wir direkt am 3.11.17 um 18:20 Uhr telefonisch bei Ihrem Serviceteam (Name in Mail vom 5.11) angebracht. Leider ließ dieser uns anfangs vor Aufforderung nicht mal aussprechen und sagte nur, dass er dies vermerken würde. Da wir befürchten, dass dies nicht passiert, hier die schriftliche Beschwerde.
Zusammenfassend erklären wir uns mit der unangekündigten Erhöhung der Preise NICHT einverstanden und fordern insgesamt eine Auszahlung von 678,59€. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:
- Guthaben 438,59€; Bonus 210€, zusammengesetzt aus Sofortbonus und Neukundenbonus; Differenz drei Zahlungen nach "altem Abschlag" 30€
Wir fordern außerdem eine Bestätigung bis zum 8.11.2017 und eine Auszahlung innerhalb von 10 Tagen, d. h. bis zum 15.11.2017. Sollten wir die geforderte Bestätigung nicht erhalten, werden wir von unserem Sonderkündigungsrecht aufgrund der nicht eingegangen Mitteilung gebrauch machen und dies zusätzlich unserem Anwalt übergeben, da wir uns betrogen fühlen!
07.11.2017 | 06:47
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre Beschreibung der Umstände.
Wir haben Ihr Anliegen sofort bearbeitet.
Ihre Zahlungen sind unterwegs.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für den Fall weiterer Fragen mit unserem Kundenservice in Verbindung setzen.
Wir sind gerne für Sie da.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team