Grüner Funke (Hamburg)
Nichterfüllungsschaden nicht rechtens
Bestell-/Kundennummer: GFMÄR16010417
Sehr geehrtes Grüner Funke Servie-Team,
ich habe, wie viele andere auch, wie ich in diesem Portal nun erfahre nach telefonischer Beratung von meinem Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs Gebrauch gemacht. Kürzlich erreichte mich wieder eine korrigierte Abschlussrechnung. Ich hatte Sie gebeten den neuen Rechnungsbetrag mit dem bereits zu unrecht erhobenen Nichterfüllungsschaden zu verrechnen, da dies nicht geschah, sondern abermals der gesamte Rechnungsbetrag eingezogen wurde, wende ich meine Beschwerde an dieses Portal.
Vergleiche FAQs ( https://gruenerfunke.de/strom-gas/faq/#habe-ich-bei-gruener-funke-ein-sonderkuendigungsrecht):
"Bei einem Umzug hat jeder Grüner Funke-Kunde die Möglichkeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Damit sind Sie berechtigt, den Vertrag mit einer vierwöchigen Frist auf das Ende des Umzugstermins zu kündigen. "
Da ein Nichterfüllungsschaden weder vertraglich, noch mündlich im Rahmen der telefonischen Vereinbarung ersichtlich war, kann dieser auch nicht rechtmäßig über das Lastschriftverfahren eingezogen werden. Abgesehen davon geht in der Rechnung nicht hervor, wie dieser Nichterfüllungsschaden sich überhaupt zusammenstellt.
Auch die Regelungen des EnWG sehen vor, dass Verträge an Haushaltskunden "einfach und verständlich" formuliert sein müssen und Regelungen zu "Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen, " (EnWG § 41 Abs. 1 Nr. 4) aus dem Vertrag hervorgehen müssen.
nachdem ich Ihnen untenstehende E-Mail habe zukommen lassen und die Rechnung dennoch per Lastschrift von meinem Konto abgehoben wurde, bitte ich Sie jetzt über diesem Wege den Nichterfüllungsschaden zu erstatten.
Hier nochmal die E-Mail:
Der einbehaltene Nichterfüllungsschaden in Höhe von 85,84 EUR ist ohne rechnerische und rechtliche Begründung gefordert worden (AGB von Grüner Funke enthalten hierzu keinerlei Regelungen oder Hinweise) und ist bereits deshalb formal unzulässig. Nicht nur, dass dieser Betrag widerrechtlich per Lastschrift von meinem Konto eingezogen wurde, sondern wurde ich auch durch Ihren Kundenservice auf mein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs hingewiesen, von dem ich nach diesem Hinweis auch Gebrauch gemacht habe.
Ein Hinweis, dass hieraus ein Nichterfüllungsschaden entsteht, ist weder in der telefonischen Beratung noch in den AGBs hervorgegangen. Wie viele Einträge in Internetportalen zeigen, handelt es sich bei diesem Vorgehen um keinen Einzelfall, sondern offenbar um ein eingespieltes, automatisiertes Geschäftsmodell auf Kosten derer, die sich juristisch nicht auskennen oder Konflikte bezgl. falscher Abrechnungen scheuen.
Im Rahmen Ihrer erneuten Rechnungstellung bitte ich Sie, den zu Unrecht erhobenen Nichterfüllungsschaden mit dem neuen Rechnungsbetrag zu verrechnen und eine neue Rechnung über den Saldo auszustellen. Erfolgt keine erforderliche Korektur, ist der nächste Schritt die Weiterleitung an die Verbraucherzentrale und eine entsprechende Bewertung auf allen Kanälen.
Trotz vieler Umzüge in der Vergangenheit, hatte ich nie Probleme mit anderen Stromanbietern. Ich hoffe, dass Sie hierzu eine zeitnahe Lösung finden.
Grüße
O. Poirier
17.11.2017 | 17:18
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrte Frau Poirier,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team
Mir wurde bereits von mehreren früheren Grüner Funke Kunden dieses Vorgehen an den Verbraucherschutz zu melden. Dem werde ich jetzt wohl nachgehen, denn es gibt keine transparente Kostenauflistung, der Kunde wird im Dunkeln über den Rechtsanspruch gelassen, der Nichterfüllungsschaden steigt auf unerklärliche Weise nachdem man eine Beschwerde eingelegt hat.
Meine Forderung in Höhe der Erstattung des vollen Nichterfüllungsschaden bleibt somit bestehen
Beschwerde ist gelöst